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Eyemaxx-Ermittlungen eingestellt
WKStA und Staatsanwaltschaft Korneuburg sehen keine strafbaren Taten
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Korneuburg haben die Ermittlungen rund um die Pleite der Eyemaxx Real Estate im Jahr 2021 eingestellt. Das berichtet heut die Tageszeitung Der Standard. Bei den strafrechtlichen Ermittlungen ging es um den Vorwurf des schweren Betrugs, der betrügerischen Krida, Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und um Untreue, Anleihezeichnende seien getäuscht worden. Beschuldigte waren Unternehmensgründer Michael Müller und eine Managerin einer Tochterfirma.
Die WKStA hat ihre Ermittlungen bereits im Februar eingestellt, nur die Untreue-Ermittlungen trat sie an die Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg ab, die ihr Verfahren nun ebenfalls eingestellt hat, heißt es im Artikel. Laut StA kam es zu keinen Verletzungen von im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen formellen Vorgaben. Die Behörde beruft sich unter anderem auf ein Gutachten des Sachverständigen Karl Hengstberger, der die Darlehensaufstockung "mit den konkret vereinbarten Modalitäten grundsätzlich als betriebswirtschaftlich sinnvoll erachtet" habe.
Zudem ist laut Einstellungsbegründung nicht "außer Acht zu lassen, dass die Darlehensaufstockung ein halbes Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie erfolgt" sei, als es "für niemanden absehbar war, wie lange die Pandemie noch dauern wird und wie es weitergehen wird", wird die Einstellungsbegründung zitiert. Ein bedingter Schädigungsvorsatz (ein solcher ist für die Erfüllung des Tatbestands der Untreue Voraussetzung, Anm.) sei daher nicht ableitbar.
Die WKStA hat ihre Ermittlungen bereits im Februar eingestellt, nur die Untreue-Ermittlungen trat sie an die Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg ab, die ihr Verfahren nun ebenfalls eingestellt hat, heißt es im Artikel. Laut StA kam es zu keinen Verletzungen von im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen formellen Vorgaben. Die Behörde beruft sich unter anderem auf ein Gutachten des Sachverständigen Karl Hengstberger, der die Darlehensaufstockung "mit den konkret vereinbarten Modalitäten grundsätzlich als betriebswirtschaftlich sinnvoll erachtet" habe.
Zudem ist laut Einstellungsbegründung nicht "außer Acht zu lassen, dass die Darlehensaufstockung ein halbes Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie erfolgt" sei, als es "für niemanden absehbar war, wie lange die Pandemie noch dauern wird und wie es weitergehen wird", wird die Einstellungsbegründung zitiert. Ein bedingter Schädigungsvorsatz (ein solcher ist für die Erfüllung des Tatbestands der Untreue Voraussetzung, Anm.) sei daher nicht ableitbar.
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AutorStefan Posch
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