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GBVs fordern Plan zur Dekarbonisierung
Fünf-Punkte-Plan für Heizungstausch präsentiert
Um das Ziel eines fossilfreien Gebäudebestands bis 2040 zu erreichen, sieht der Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) dringenden Handlungsbedarf bei der Umstellung von Heiz- und Kühlsystemen. Zwar wurden im GBV-Bestand zuletzt rund 6.900 Wohnungen auf klimafreundliche Systeme umgestellt (+6 Prozent), um den Zeitplan einzuhalten, wären jedoch jährlich rund 20.000 Heizungstausche nötig.
Der Verband weist darauf hin, dass den 173 Mitgliedsunternehmen durch Deckelungen und Aussetzungen des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags (EVB) zwischen 2024 und 2027 voraussichtlich 536 Millionen Euro an Einnahmen fehlen werden. Um den Umstieg dennoch zu bewältigen, legt der Verband einen Fünf-Punkte-Plan vor. Dieser fordert eine langfristige Anpassung des EVB, gezielte Förderungen beim Heizungs- und Kühlungstausch sowie den vorrangigen Einsatz zentraler statt dezentraler Systeme. Zudem verlangt der GBV rechtssichere Duldungspflichten für Wohnungsumbauten und vereinfachte EVB-Erhöhungsverfahren.
„Bei uns ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle weit fortgeschritten. Jetzt geht es primär um Heizung und Kühlung – und dafür brauchen wir den EVB und eine verlässliche Förderung“, betont Michael Gehbauer, Obmann des GBV-Verbands. Isabella Stickler, Obmannstellvertreterin, ergänzt: „Dekarbonisierung darf nicht an fehlender Planbarkeit scheitern. Wir brauchen Lösungen, die technisch funktionieren und die Leistbarkeit des Wohnens sichern.“
Der Verband weist darauf hin, dass den 173 Mitgliedsunternehmen durch Deckelungen und Aussetzungen des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags (EVB) zwischen 2024 und 2027 voraussichtlich 536 Millionen Euro an Einnahmen fehlen werden. Um den Umstieg dennoch zu bewältigen, legt der Verband einen Fünf-Punkte-Plan vor. Dieser fordert eine langfristige Anpassung des EVB, gezielte Förderungen beim Heizungs- und Kühlungstausch sowie den vorrangigen Einsatz zentraler statt dezentraler Systeme. Zudem verlangt der GBV rechtssichere Duldungspflichten für Wohnungsumbauten und vereinfachte EVB-Erhöhungsverfahren.
„Bei uns ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle weit fortgeschritten. Jetzt geht es primär um Heizung und Kühlung – und dafür brauchen wir den EVB und eine verlässliche Förderung“, betont Michael Gehbauer, Obmann des GBV-Verbands. Isabella Stickler, Obmannstellvertreterin, ergänzt: „Dekarbonisierung darf nicht an fehlender Planbarkeit scheitern. Wir brauchen Lösungen, die technisch funktionieren und die Leistbarkeit des Wohnens sichern.“
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AutorStefan Posch
Tags
Dekarbonisierung
GBV
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