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Immobilienrecht aktuell – Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum: Aus der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu einem von der Eigentümergemeinschaft zu führenden Rechtsstreit kann keine Abtretung individueller Ansprüche (die überhaupt erst eine Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft begründen könnte) abgeleitet werden. Im Übrigen bedarf eine Abtretung auch einer entsprechenden Konkretisierung des Anspruchs. (3 Ob 179/12p) Wohnungseigentum – Grundbuchsrecht: Die Ersichtlichmachung abweichender Abrechnungs- und Abstimmungseinheiten ist im A2-Blatt der Wohnungseigentumsliegenschaft vorzunehmen. (5 Ob 162/12b) Wohnungseigentum: Die Formalvollmacht des Verwalters im Wohnungseigentum umfasst auch eine Kreditaufnahme für Sanierungsarbeiten, selbst wenn sie zunächst im Wege der mittelbaren Stellvertretung im Namen des Verwalters auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft erfolgt, und erst im Zuge der Auflösung des Veraltungsverhältnisses eine „Umschuldung“ des Kredits auf die Eigentümergemeinschaft vorgenommen wird. (10 Ob 44/12m)
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AutorChristoph Kothbauer
Tags
Eigentumswohnflächen
Tax and Law
online hausverwaltung
Grundbuchsrecht
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