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Entwurf für neue Bauordnung liegt vor
Wohnungsmindestgröße auf künftig 25 Quadratmeter herabgesetzt
Schon im April wurden Eckpunkte der geplanten neuen Wiener Bauordnung von der Wiener Stadtregierung veröffentlicht. Nun ist auch der Gesetzesentwurf einsehbar. Wie der immoflash vergangene Woche als erstes Medium berichtete, wird die neue Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ eingeführt.
Eine Neuigkeit ist, dass die Mindestgröße für Wohnungen von bisher 30 auf künftig 25 m² herabgesetzt wird. Der Umstand, dass in den letzten Jahren immer weniger Personen in einem Haushalt leben und insbesondere die Zahl der Ein-Peronen-Haushalte steigt, verstärkt den Trend zu kleinere Wohnungen, heißt es im Gesetzestext. Es wird aber klargestellt, dass eine Wohnung zumindest über einen Aufenthaltsraum und einen Sanitätsraum verfügen muss. Die zwingende Trennung von Bad und Toilette ist Vergangenheit. Auch die die Verpflichtung zur Schaffung von Einlagerungsräumen soll entfallen und nicht benötigte Pflichtstellplätze nach dem WGarG 2008 sollen unter bestimmten Voraussetzungen aufgelassen werden können.
Der Entwurf beinhaltet auch Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung, etwa durch den Entfall der mündlichen Bauverhandlung unter bestimmten Voraussetzungen, Einführung eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens für kleinere Bauführungen, Ausweitung des Kreises der bewilligungsfreien und anzeigepflichtigen Bauführungen, klarere Bestimmungen über Aufzüge, Ersatz des Melde- und Anzeigeverfahrens nach dem Wasserversorgungsgesetz bei Herstellung oder Änderung einer Verbrauchsanlage durch die Vorlage eines Gutachtens mit der Fertigstellungsanzeige. Zukünftig ist auch die kurzfristige gewerbliche Nutzung eines Aufenthaltsraums oder einer ganzen Wohnung für Beherbergungszwecke untersagt.
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AutorStefan Posch
Tags
Wien
Wohnen
Österreich
International
Markt
Tax and Law
Wiener Bauordnung
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