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morgenjournal macht Schluss!
Jeder 4. braucht nie eine Klimaanlage
---. Diese Sendung präsentiert Ihnen die Vienna Airport City -- flexibel -- erreichbar -- nachhaltig -- vernetzt. --
24 Prozent ist es nie zu heiß! Kein Wunder jetzt im Sommer, und das bei besonders hohen Temperaturen aktuell: Laut einer Immoscout24-Umfrage denkt aktuell fast jeder 3.über den Kauf einer Klimaanlage nach. Aber umgekehrt ist es fast jeden vierten auch im Sommer praktisch nie zu heiß. Es lohnt sich für Wohnbauträger also immer noch, ein Klimagerät nicht automatisch zu verbauen, sondern als kostenpflichtiges Extra anzubieten. Bereits jetzt verfügen 12 Prozent der Befragten über eine fest installierte Klimaanlage in ihrem Zuhause, weitere 20 Prozent nutzen ein mobiles Gerät. Besonders hoch ist der Anteil in Haushalten mit Kindern: Dort besitzen 20 Prozent eine fest installierte Anlage und 21 Prozent kühlen mit mobilen Geräten. Auch bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren ist das Thema Klimatisierung besonders präsent. In dieser Altersgruppe setzen 28 Prozent auf mobile Kühlgeräte und 20 Prozent auf fest installierte Anlagen.
Grunderwerb-Steuerreform trifft Hoteliers besonders! Mit 1. Juli 2025 tritt eine Reform in Kraft, die Immobilienprofis aufhorchen lässt: Die Grunderwerbsteuerpflicht bei Anteilsübertragungen wird deutlich verschärft. Statt wie bisher 95 % reichen künftig bereits 75 % der Anteile – und das innerhalb eines verlängerten Beobachtungszeitraums von sieben Jahren –, um die Steuer auszulösen. Damit geraten auch kleinere Anteilsverschiebungen in den Fokus des Finanzamts.
Besonders einschneidend ist die Neuregelung für sogenannte Immobiliengesellschaften, etwa Besitzgesellschaften in der Hotellerie. Während bei Umgründungen bisher 0,5 % Grunderwerbsteuer fällig waren, wird ab Juli der reguläre Satz von 3,5 % auf den Verkehrswert erhoben. Das bedeutet: bis zu 15-fach höhere Steuerlasten bei Transaktionen, Strukturänderungen oder Nachfolgen.
Für viele Hotelbetriebe mit getrennter Besitz- und Betriebsgesellschaft bedeutet das eine radikale Einschränkung ihrer Flexibilität. Selbst interne Umstrukturierungen – etwa innerhalb von Beteiligungsketten – können künftig Steuerfolgen auslösen.
Hitzeschutz steigert den Immobilienwert!
Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade, reicht über Fenster und Rollläden bis hin zu Dachbegrünungen oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam sind außenliegende Verschattungen wie Markisen, Raffstores oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben und Dachbeschichtungen können helfen, Aufheizung zu verringern. Für Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht nur klimatisch sinnvoll, sondern erhöhen auch die Lebensdauer der Bausubstanz. Ergänzend kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung die Luftqualität verbessern – auch in Hitzezeiten. Das ist auch Vermieter relevant, denn nur hitzegeschützte Immobilien können in Zukunft gut vermietet werden. Einer deutschen Studie zufolge sind bis zu einem Drittel höhere Mieten im Durchschnitt erzielbar.
24 Prozent ist es nie zu heiß! Kein Wunder jetzt im Sommer, und das bei besonders hohen Temperaturen aktuell: Laut einer Immoscout24-Umfrage denkt aktuell fast jeder 3.über den Kauf einer Klimaanlage nach. Aber umgekehrt ist es fast jeden vierten auch im Sommer praktisch nie zu heiß. Es lohnt sich für Wohnbauträger also immer noch, ein Klimagerät nicht automatisch zu verbauen, sondern als kostenpflichtiges Extra anzubieten. Bereits jetzt verfügen 12 Prozent der Befragten über eine fest installierte Klimaanlage in ihrem Zuhause, weitere 20 Prozent nutzen ein mobiles Gerät. Besonders hoch ist der Anteil in Haushalten mit Kindern: Dort besitzen 20 Prozent eine fest installierte Anlage und 21 Prozent kühlen mit mobilen Geräten. Auch bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren ist das Thema Klimatisierung besonders präsent. In dieser Altersgruppe setzen 28 Prozent auf mobile Kühlgeräte und 20 Prozent auf fest installierte Anlagen.
Grunderwerb-Steuerreform trifft Hoteliers besonders! Mit 1. Juli 2025 tritt eine Reform in Kraft, die Immobilienprofis aufhorchen lässt: Die Grunderwerbsteuerpflicht bei Anteilsübertragungen wird deutlich verschärft. Statt wie bisher 95 % reichen künftig bereits 75 % der Anteile – und das innerhalb eines verlängerten Beobachtungszeitraums von sieben Jahren –, um die Steuer auszulösen. Damit geraten auch kleinere Anteilsverschiebungen in den Fokus des Finanzamts.
Besonders einschneidend ist die Neuregelung für sogenannte Immobiliengesellschaften, etwa Besitzgesellschaften in der Hotellerie. Während bei Umgründungen bisher 0,5 % Grunderwerbsteuer fällig waren, wird ab Juli der reguläre Satz von 3,5 % auf den Verkehrswert erhoben. Das bedeutet: bis zu 15-fach höhere Steuerlasten bei Transaktionen, Strukturänderungen oder Nachfolgen.
Für viele Hotelbetriebe mit getrennter Besitz- und Betriebsgesellschaft bedeutet das eine radikale Einschränkung ihrer Flexibilität. Selbst interne Umstrukturierungen – etwa innerhalb von Beteiligungsketten – können künftig Steuerfolgen auslösen.
Hitzeschutz steigert den Immobilienwert!
Der sommerliche Wärmeschutz beginnt bei der Fassade, reicht über Fenster und Rollläden bis hin zu Dachbegrünungen oder Sonnenschutzverglasungen. Besonders wirksam sind außenliegende Verschattungen wie Markisen, Raffstores oder Fensterläden. Auch helle Fassadenfarben und Dachbeschichtungen können helfen, Aufheizung zu verringern. Für Flachdächer sind Dachbegrünungen nicht nur klimatisch sinnvoll, sondern erhöhen auch die Lebensdauer der Bausubstanz. Ergänzend kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung die Luftqualität verbessern – auch in Hitzezeiten. Das ist auch Vermieter relevant, denn nur hitzegeschützte Immobilien können in Zukunft gut vermietet werden. Einer deutschen Studie zufolge sind bis zu einem Drittel höhere Mieten im Durchschnitt erzielbar.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
2025
Anlage
Steuer
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