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Kritik an neuer Wiener Bauordnung
ÖVI sieht Einfrieren des Stadtbildes
Ende September hat die Stadt Wien die Bauordnungsnovelle 2023 - immoflash berichtete - präsentiert, die ab kommenden Jahr gelten soll. Seitdem mehrt sich die Kritik an den angekündigten Maßnahmen. Anlässlich des 6. ÖVI-Stadtentwicklungstag 2023 formulierte ÖVI Bauträgersprecher Klaus Wolfinger die zentralen Kritikpunkte an der geplanten Wiener Bauordnungsnovelle: „Die angekündigten Verbesserungen halten bei näherer Prüfung anhand der proklamierten Ziele „Verfahrensvereinfachung bzw. Beschleunigung“, „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ sowie „Leistbares Wohnen“ nicht das, was versprochen wird. Im Gegenteil, in zahlreichen Stellungnahmen der Begutachtungsphase wurde moniert, dass diese Ziele durch neue, überschießende Regelungen zum Teil konterkariert werden.“
In der aktuellen Phase des Feinschliffs der Novelle wäre vordringlich, die mit der konzipierten Ausweitung von Ermessensspielräumen unweigerlich einhergehende Rechtsunsicherheit wieder zurückzunehmen. Denn andernfalls müsse mit einem deutlichen Anstieg der Bekämpfung von Bauprojekten gerechnet werden, was Projekte verzögert, damit verteuert und auch für Behörden sowie Gerichte eine Mehrbelastung bedeutete. Besonders kritisch zu sehen, so Wolfinger, ist das zu erwartende „Einfrieren“ des Stadtbildes. Innovative, zeitgenössische Architektur würde hier deutlich erschwert und die von der Stadt grds. proklamierte sanfte Nachverdichtung des Bestandes weitgehend verhindert. Eine Reihe von prämiierten Bauprojekten der letzten Jahre hätten zukünftig keine Chance mehr auf Realisierung.
Der Schutz von Gründerzeithäusern sei durchaus anzuerkennen. "Ob eine reine Erhaltungssanierung in Zeiten der Klimakrise tatsächlich das einzig wahre ist, darf aber bezweifelt werden: Will man das Objekt funktional verbessern, energetisch optimieren und allenfalls auch bauliche Potentiale heben, sind in einer Gesamtbetrachtung auch Trakttiefenerweiterung, Aufstockung, Umbau, evt. Teilabbruch oder gänzlicher Abbruch zu erwägen", so Wolfinger. Die angekündigten Kriterien für die Prüfung der wirtschaftlichen Abbruchreife seien zudem rechtlich schwammig formuliert. Dass das öffentliche Interesse am Erhalt eines Gebäudes primär am vorhandenen Stadtbild festgemacht werde, eröffne viele Unabwägbarkeiten und kaum objektivierbare Entscheidungen der Behörden.
Ein bislang in der Öffentlichkeit noch nicht weiter diskutiertes bürokratisches Monster droht laut ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel zudem mit der verpflichtenden Einführung eines Bauwerksbuch für Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden. Neben Plandokumentationen wären umfangreiche weitere Daten zu sammeln, z.B. auch Überprüfungsergebnisse und Maßnahmenpläne zur Behebung von Baugebrechen. Auch die zu erwartenden jährlichen Kosten von jeweils 3.000 bis 6.000 Euro bei rund 15.000 Gründerzeithäusern mache deutlich, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werde. Völlig überschießend wäre es, die Behebung jedes einzelnen Wasserleitungsgebrechens penibel zu dokumentieren! "Die Maßnahme ist unverhältnismäßig für die überwiegende Anzahl an verantwortungsbewussten Eigentümer:innen, die ihre Immobilie ohnehin gut instand halten und im Übrigen den Prüfroutinen der ÖNORM B 1300 ohnehin nachkommen. Die – eventuell nachgeschärften – bereits bestehenden Instrumente der Bauordnung sollten bei der Vernachlässigung von Instandhaltungspflichten ausreichen", so Holzapfel.
In der aktuellen Phase des Feinschliffs der Novelle wäre vordringlich, die mit der konzipierten Ausweitung von Ermessensspielräumen unweigerlich einhergehende Rechtsunsicherheit wieder zurückzunehmen. Denn andernfalls müsse mit einem deutlichen Anstieg der Bekämpfung von Bauprojekten gerechnet werden, was Projekte verzögert, damit verteuert und auch für Behörden sowie Gerichte eine Mehrbelastung bedeutete. Besonders kritisch zu sehen, so Wolfinger, ist das zu erwartende „Einfrieren“ des Stadtbildes. Innovative, zeitgenössische Architektur würde hier deutlich erschwert und die von der Stadt grds. proklamierte sanfte Nachverdichtung des Bestandes weitgehend verhindert. Eine Reihe von prämiierten Bauprojekten der letzten Jahre hätten zukünftig keine Chance mehr auf Realisierung.
Der Schutz von Gründerzeithäusern sei durchaus anzuerkennen. "Ob eine reine Erhaltungssanierung in Zeiten der Klimakrise tatsächlich das einzig wahre ist, darf aber bezweifelt werden: Will man das Objekt funktional verbessern, energetisch optimieren und allenfalls auch bauliche Potentiale heben, sind in einer Gesamtbetrachtung auch Trakttiefenerweiterung, Aufstockung, Umbau, evt. Teilabbruch oder gänzlicher Abbruch zu erwägen", so Wolfinger. Die angekündigten Kriterien für die Prüfung der wirtschaftlichen Abbruchreife seien zudem rechtlich schwammig formuliert. Dass das öffentliche Interesse am Erhalt eines Gebäudes primär am vorhandenen Stadtbild festgemacht werde, eröffne viele Unabwägbarkeiten und kaum objektivierbare Entscheidungen der Behörden.
Ein bislang in der Öffentlichkeit noch nicht weiter diskutiertes bürokratisches Monster droht laut ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel zudem mit der verpflichtenden Einführung eines Bauwerksbuch für Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden. Neben Plandokumentationen wären umfangreiche weitere Daten zu sammeln, z.B. auch Überprüfungsergebnisse und Maßnahmenpläne zur Behebung von Baugebrechen. Auch die zu erwartenden jährlichen Kosten von jeweils 3.000 bis 6.000 Euro bei rund 15.000 Gründerzeithäusern mache deutlich, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werde. Völlig überschießend wäre es, die Behebung jedes einzelnen Wasserleitungsgebrechens penibel zu dokumentieren! "Die Maßnahme ist unverhältnismäßig für die überwiegende Anzahl an verantwortungsbewussten Eigentümer:innen, die ihre Immobilie ohnehin gut instand halten und im Übrigen den Prüfroutinen der ÖNORM B 1300 ohnehin nachkommen. Die – eventuell nachgeschärften – bereits bestehenden Instrumente der Bauordnung sollten bei der Vernachlässigung von Instandhaltungspflichten ausreichen", so Holzapfel.
SP
AutorStefan Posch
Tags
ÖVI
Bauordnung
Architektur
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