Immomedien
immoflash.atimmomedien.at
 / Lesezeit 1 min

Brisantes OGH-Urteil um Zinshausmieter

Lagezuschlag wegen Drogen-Hotspot gestrichen

Eine nahegelegene U-Bahnanbindung einer Altbauwohnung innerhalb des Gürtels wäre an sich ein ein Fall wo man Lagezuschlag einheben könnte. Allerdings nicht, wenn die U-Bahnstation als Umschlagplatz für Suchtmittel bekannt ist: Ein brisanter OGH-Entscheid könnte für zahlreiche Zinshaus-Eigentümer einmal mehr zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Laut Medienberichten hatte ein Mieter in Wien-Josefstadt wegen Lärms und die Nähe zu einem Drogen-Hotspot geklagt. Das Resultat: Das OGH strich den Lagezuschlag für die sanierte 80 m²-Wohnung des Mieters. Zuvor zahlte er 750 Euro netto für die Wohnung - mit Lagezuschlag rund 60 Prozent über den Richtwert. Während das Bezirks- und Landesgericht den Lagezuschlag von 3,50 Euro/m² aufgrund der guten infrastrukturellen Anbindung der Immobilie den Lagezuschlag bestätigte, argumentiert der OGH die Entwertung der Wohnung einerseits sowohl aufgrund des Verkehrslärms (die Wohnung liegt straßenseitig) und andererseits aufgrund der Nähe zur U6-Station Josefstädter Straße. Diese wiederum gilt als Hotspot für Drogen- und Kleinkriminalität, weswegen ein Lagezuschlag nicht gerechtfertigt sei.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 07. September 2021 - zuletzt bearbeitet am 07. September 2021


CS
AutorCharles Steiner
Tags
Wien
Wohnen
Österreich
International
Markt
Zinshaus
richtwert
Tax & Law
Altbau
OGH
Lagezuschlag

Weitere Artikel