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Neuer KV für Immobilienverwalter
Sozialpartner haben sich geeinigt
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Arbeitgeber der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder haben sich auf einen neuen Kollekitvvertrag geeinigt. Betroffen sind rund 10.000 Angestellte bei Immobilienverwalter.
Die Einigung sieht vor, dass durch eine Umstrukturierung des Gehaltsschemas in drei Schritten bis 1.Jänner 2019 ein Mindestgehalt von 1.500 Euro in der ersten echten Verwendungsgruppe erreicht werden soll. Die Lehrlingsentschädigung beträgt nun 630 Euro im ersten Lehrjahr.
Zudem werden zukünftig Müttern 22 Monate Karenzzeiten auch für die Entwicklung im Gehaltsschema angerechnet. Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.
"Der Abschluss trägt dazu bei, die geschlechterspezifische Lücke im Einkommen zu schließen und führt zu mehr Einkommensgerechtigkeit", so Philipp Obermaier, Verhandlungsleiter der GPA-djp, in einer Aussendung. "Wir stehen zu unserer sozialen Verantwortung und einer Anhebung auf 1.500 Euro Mindestlohn in der Verwendungsgruppe II", meint auch der Verhandlungsleiter der Arbeitgeber Johannes Wild.
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AutorStefan Posch
Tags
GPA-djp
Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Kollektivvertrag
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