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Neues WEG kommt im Jänner 2022
Erleichterung der Willensbildung, Mindest-Rücklage
Der Jahresbeginn 2022 könnte gleich eine ganze Reihe an zum Teil durchaus weitreichenden Veränderung im Wohnungseigentumsrecht (WEG) bringen. Eine wesentliche Erleichterung sieht der aktuelle Entwurf des Justizministeriums beispielsweise bei der E-Mobilität vor. Hier kann eine Errichtung von den Miteigentümern - wenn das so kommtnicht mehr so leicht verhindert werden. Außerdem sollen die Errichter einer privaten Ladestation künftig mindestens 5 Jahre einen Rechtsanspruch auf die Nutzung haben. Danach kann es aber umgekehrt sogar sein, dass diese Anlage zugunsten einer Gemeinschaftsanlage ganz aufgegeben werden muss.
Erleichterungen kündigte Johannes Stabentheiner vom Justizministerium im Rahmen des Bundestages der Immobilienwirtschaft gestern, Mittwoch Nachmittag auch bei der Willensbildung im WEG an. Der neue Entwurf sieht vor, dass künftig nur innerhalb der abgegebenen Stimmen eine Mehrheit erzielt werden muss - eine allenfalls schweigende Mehrheit zählt dann nicht mehr. Allerdings müssen zumindest ein Drittel der Stimmen abgegeben worden sein. In diesem Zusammenhang haben Miteigentümer künftig keine Möglichkeiten mehr, in die Anonymität abzutauchen, den Hausverwalter trifft diesbezüglich laut Entwurf eine Auskunftspflicht.
Gleichzeitig soll auch eine Mindestrücklage von 90 Cent pro Quadratmeter eingezogen werden. Von dieser kann nur abgegangen werden, wenn beispielsweise alle nötigen Investitionen erst kürzlich getätigt worden sind.
Ein wirtschaftlich allenfalls durchaus relevanter Änderungsentwurf betrifft die (schon älter bestehenden) Nutzwerte bei Geschäftsflächen. Dort wo diese um zumindest das Dreifache überhöht sind, hat der Nutzer nun einen Anspruch, diesen binnen zwei Jahren neu berechnen zu lassen.
Auch bei den pandemiebedingt versäumten Hausversammlungen soll es nun eine verlängerte Frist bis 2023, diese nachzuholen geben.
Der weitere Fahrplan: Der soeben fertig gewordene Entwurf geht nun in die Begutachtung. Vorgesehen ist, dass die neue WEG-Novelle mit Anfang kommenden Jahres bereits in Kraft tritt.
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AutorGerhard Rodler aus St
Tags
Wohnen
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Wohnungseigentum
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