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ÜbK mahnt S Immo und Immofinanz
Irreführende Erklärungen und Informationen seien zu unterlassen
Die Übernahmekommission hat sich zu der Übernahme-Schlacht der Immofinanz und S Immo geäußert und die Unternehmen gemahnt, „irreführende Erklärungen und Informationen“ zu unterlassen. Der Bieterin und der Zielgesellschaft bleibe es zwar unbenommen, sich öffentlich wiederholt an die Inhaber von Beteiligungspapieren zu wenden und ihre Meinung zum Übernahmeangebot zu äußern", heißt es in einer Stellungnahme. Empfänger eines Übernahmeangebots müssten aber über genügend Zeit und hinreichende Informationen verfügen, um in voller Kenntnis der Sachlage ihre etwaige Desinvestitionsentscheidung treffen zu können. Die letzten medialen Äußerungen könnten nach Ansicht des 3. Senats der Übernahmekommission dazu führen, dass es bei Aktionären zu einem unrichtigen oder irreführenden Verständnis der Angebotsunterlage kommt.
Mit Beschluss vom 17.05.2021 sei die Veröffentlichung der Angebotsunterlage nicht untersagt worden. Das bedeute jedoch nicht - entgegen der Behauptung der Bieterin -, dass eine Genehmigung oder eine Bestätigung der Transaktionssicherheit für die Angebotsunterlage erteilt wurde, heißt es von der Übernahmekommission weiter.
Um Verunsicherungen am Markt vorzubeugen, hat die Übernahmekommission nunmehr sowohl die Bieterin als auch die Zielgesellschaft aufgefordert, Äußerungen zum gegenständlichen Angebotsverfahren rechtzeitig vor ihrer Veröffentlichung der Übernahmekommission anzuzeigen.
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AutorStefan Posch
Tags
Investment
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