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OGH bestätigt Klauseln bei Betriebskosten
WKW sieht wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit
Der OGH hat entschieden. Und die Wirtschaftskammer Wien sieht diesen Entscheid als wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit für die Immobilienwirtschaft. Die Kernaussage: Versicherungen, Hausbetreuung, Verwaltung und Grundsteuer dürfen weiterhin über Betriebskosten an Mieter weitergegeben werden.
Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit für die Immobilienbranche: Wirtschaftlich besonders relevante Klauseln zu Betriebskosten in Mietverträgen sind laut Höchstgericht zulässig. Damit wird bestätigt, dass Versicherungsprämien, Hausbetreuungskosten, Verwaltungskosten und Grundsteuer weiterhin rechtskonform als Betriebskosten auf Mieter überwälzt werden dürfen.
Michael Pisecky, Obmann der Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, spricht von einem klaren Achtungserfolg für die Branche: „Wir haben uns über Jahre hinweg für diese Rechtssicherheit eingesetzt – das Urteil bringt Planbarkeit für Eigentümer, Verwalter und auch für Mieter.“
Zwar wurden in früheren Verfahren viele Klauseln beanstandet, doch in diesen zentralen Punkten sei nun ein wichtiges Signal gesetzt worden. Gleichzeitig betont Pisecky den dringenden politischen Handlungsbedarf im Mietrecht: „Statt jahrelanger Gerichtsverfahren braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Nur so lässt sich Vertrauen schaffen und das Mietwohnungsangebot sichern“. Die Entscheidung des OGH wird von der Fachgruppe in den kommenden Tagen juristisch aufgearbeitet und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit für die Immobilienbranche: Wirtschaftlich besonders relevante Klauseln zu Betriebskosten in Mietverträgen sind laut Höchstgericht zulässig. Damit wird bestätigt, dass Versicherungsprämien, Hausbetreuungskosten, Verwaltungskosten und Grundsteuer weiterhin rechtskonform als Betriebskosten auf Mieter überwälzt werden dürfen.
Michael Pisecky, Obmann der Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, spricht von einem klaren Achtungserfolg für die Branche: „Wir haben uns über Jahre hinweg für diese Rechtssicherheit eingesetzt – das Urteil bringt Planbarkeit für Eigentümer, Verwalter und auch für Mieter.“
Zwar wurden in früheren Verfahren viele Klauseln beanstandet, doch in diesen zentralen Punkten sei nun ein wichtiges Signal gesetzt worden. Gleichzeitig betont Pisecky den dringenden politischen Handlungsbedarf im Mietrecht: „Statt jahrelanger Gerichtsverfahren braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Nur so lässt sich Vertrauen schaffen und das Mietwohnungsangebot sichern“. Die Entscheidung des OGH wird von der Fachgruppe in den kommenden Tagen juristisch aufgearbeitet und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Betriebskosten
OGH
Pisecky
Grundsteuer
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