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Vereinbarung bei MEL-Rechtsstreit

Atrium erzielt mit AdvoFin und Salburg Rahmenvereinbarung

Die Atrium European Real Estate Limited, die AdvoFin Prozessfinanzierung AG und die Salburg Rechtsanwalts GmbH haben kürzlich bekannt gegeben, dass sie eine Rahmenvereinbarung über die Rechtsstreitigkeiten erzielt haben. Durch diese soll die große Mehrheit der juristischen Auseinandersetzungen rund um den Atrium-Vorgänger Meinl European Land Limited bereinigt werden können, heißt es in einer Aussendung. Die Rahmenvereinbarung legt einen Mechanismus fest, der es den Klienten von AdvoFin und Salburg, die Zertifikate der Meinl European Land zwischen 2002 und 2007 erworben haben, Klagen gegen Atrium eingebracht oder sich bei Strafverfahren gegen Atrium als Privatbeteiligte angeschlossen haben, ermöglicht, ihre (potenziellen) Ansprüche zu bereinigen. Mit den Klagen wurde versucht, Schäden im Zusammenhang mit angeblich falschen oder unvollständigen Erklärungen in Veröffentlichungen von Meinl European Land geltend zu machen. „Dies ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg, die Rechtsstreitigkeiten aus der Zeit von Meinl European Land ein für alle Mal zu bereinigen“, meint Liad Barzilai, CEO der Atrium Gruppe. Auch Franz Kallinger und Gerhard Wüest von der AdvoFin zeigen sich über die Vereinbarung erfreut: „Wir freuen uns gemeinsam mit Atrium diesen Lösungsvorschlag bekanntgeben zu dürfen, der - wie wir glauben - ein faires Resultat für unsere Klienten darstellt.“ AdvoFin und Salburg kündigten an, eine ausgedehnte Informationskampagne zu starten, um Klienten zu ermutigen, an der vorgeschlagenen Lösung teilzunehmen.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 23. März 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Investment
Atrium
Markt
Gericht
Tax & Law
Meinl-European-Land

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