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WGG-Novelle mit Spekulationsverbot

Selbstnutzung soll im Vordergrund stehen

In einer neuen Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) wird ein Spekulationsverbot sowie ein Mietzinsdeckel für gefördert errichtetes Wohneigentum eingeführt. In den vergangenen Jahren wurden aber immer wieder gemeinnützig errichtete Wohnungen - trotz ausdrücklicher wohnbauförderungsrechtlicher Restriktionen - nicht zur Eigennutzung, sondern zu spekulativen Zwecken gekauft. "Die bald in Kraft tretende WGG-Novelle soll genau jenem Umstand einen Riegel vorschieben", erklärt Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch Rechtsanwälte. Künftig ist bei einem Weiterverkauf von Wohnungen, die von einer gBV errichtet wurden und an welchem im Zuge der Errichtung Wohnungseigentum begründet wurde, der Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis an die gBV zu leisten. Dies gilt 15 Jahre lang ab dem Ankauf der Wohnung von der gBV. Zusätzlich erhält die gBV innerhalb dieser Frist ein grundbücherlich abgesichertes Vorkaufsrecht. Übertragungen an den erweiterten Familienkreis sollen allerdings von der Regelung ausgenommen werden. Dadurch möchte man spekulative Geschäfte weitestgehend verhindern. Roland Weinrauch: "Die Selbstnutzung soll im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund darf gefördert errichtetes Wohnungseigentum zusätzlich 15 Jahre lang nur zum Richtwert ohne Zuschläge weitervermietet werden. Das kommt einem Mietpreisdeckel im geförderten Wohnbau gleich."

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 29. Juni 2022 - zuletzt bearbeitet am 29. Juni 2022


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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
Markt
Tax & Law
WGG-Novelle
Weinrauch Rechtsanwälte

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