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AK möchte Befristung begraben

Ausnahme nur für Private

Nachdem sich eine Mietpreisbremse im privatwirtschaftlichen Bereich wohl rechtlich nicht ausgehen wird und im geförderten Bereich bis dato nichts außer Ärger gebracht hat, nimmt die Arbeiterkammer jetzt die Befristungen ins Visier.  Sie fordert heute ein zeitnahes Ende der Möglichkeit, Mietverträge für Wohnbedarf zu befristen. Ausgenommen davon sollen jedoch private Vermieter sein, also beispielsweise Besitzer von Vorsorgewohnungen. Aber auch hier soll das auf eine Wohnung beschränkt sein, geht es nach dem Willen der Arbeiterkammer.  Tatsächlich gab es vor den 1990er Jahren eine Befristung gar nicht. Sie wurde damals als Übergangslösung eingeführt, bis es ein neues Mietrechtsgesetz geben würde. Freilich, ein neues Mietrechtsgesetz gibt es immer noch nicht, dafür will die AK diese Übergangslösung jetzt wieder ersatzlos streichen. Tatsache ist aber auch, dass sich diese Befristung die Vermieter einiges kosten lassen müssen. Es gibt ja dafür einen Abschlag von 25 Prozent! Ein Verzicht auf eine Befristung würde also wohl mit einem Schlag auch die Durchschnittsmieten am Markt hinauf schnellen lassen. Fakt ist auch, dass ohne Befristung sehr viele Wohnungen als Mietobjekte vom Markt verschwinden würden, weil aufgrund des völlig überalteten Mietrechtsgesetzes (noch aus der Monarchiezeit), eine unbefristete Vermietung dem Eigentumserwerb schon recht nahe kommt. Der Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) sieht in der Befristung hingegen den "teilweisen Ausgleich für die rigiden Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes", meint ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer. 

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 30. Januar 2024 - zuletzt bearbeitet am 30. Januar 2024


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AutorGerhard Rodler
Tags
Markt
Mietpreisbremse
Mietverträge
Vorsorgewohnungen
Wohnung
Martin Prunbauer

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