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Wohnbaupaket droht zu scheitern
OÖ und Wien besonders betroffen
"Die an sich sehr positive Ambition der österreichischen Bundesregierung den gemeinnützigen Wohnbau in Österreich durch zusätzliche Mittel in der Höhe von 1 Milliarden Euro verteilt auf drei Jahre zu stärken und damit die Baukonjunktur anzukurbeln droht an bürokratischen Hürden zu scheitern“, stellt Michael Gehbauer, Obmann des Vereins für Wohnbauförderung, heute nach Bekanntwerden der Umsetzungsmaßnahmen im Finanzausgleichsgesetz fest. Einige bereits geäußerte Befürchtungen dürften sich bewahrheiten. Zuallererst muss die Kritik aufrechterhalten werden, dass die bereits mehrfach angekündigte Kompensation für den Entfall der Einnahmen aus dem EVB (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) durch den Mietendeckel des 3. MilG (Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz) nicht erfolgen wird und stattdessen eine neuerliche Förderung für Maßnahmen der Sanierung zur Reduktion vor Treibhausgasemissionen neben den bereits bestehenden Förderungen des Bundes und der Länder für Dekarbonisierung erfolgen soll. Damit fehlen den Gemeinnützigen Bauvereinigungen Mittel zur Investition in Reparaturen und Sanierungen (GBV) der bestehenden Wohnhausanlagen für die nächsten 20 Jahre in der Höhe von 3,1 Milliarden Euro und damit Aufträge für die Bauwirtschaft, die man ja mit diesem Paket ebenso fördern möchte.
Die zugesagten Förderungsmittel für den Neubau wurden an Auflagen gebunden, die die Bundesländer zum Teil nicht erfüllen können und somit droht ein beträchtlicher Teil der Bundesmittel nicht abgeholt werden zu können.
Das ist insofern sehr bedauerlich, da gerade jetzt bei sinkenden Auftragsvolumina dringend Anreize für die Belebung der Baukonjunktur erforderlich wären, die rasch bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen ankommen sollten und somit möglicherweise sogar die Mieten senken würden. Von alldem ist keine Rede. Das Geld wird nur zugesichert, wenn nachgewiesen werden kann, dass in den betroffenen Bundesländern mehr als im Durchschnitt der letzten 2 Jahre gebaut wurde.Zwei Bundesländer werden besonders benachteiligt.
Die Bestimmung, dass für die Förderung des Bundes die Vergleichszahl der durchschnittlich geförderten Einheiten der Jahre 2022 und 2023 herangezogen wird, benachteiligt Oberösterreich, da in diesem Bundesland zu dieser Zeit überproportional viel gebaut wurde und es daher schwer wird, diese Bauleistung weiter zu steigern. Wien hat wieder den Nachteil, dass deutlich mehr Miete als Wohnungseigentum gefördert wird und somit sich die Bestimmung, dass die Mittel zur Hälfte für geförderte Miete und zur anderen Hälfte für gefördertes Wohnungseigentum zu verwenden ist, sich so auswirken wird, dass selbst bei Erfüllung aller anderen Kriterien, die Mittel nicht zur Gänze ausgeschöpft werden können.
Die zugesagten Förderungsmittel für den Neubau wurden an Auflagen gebunden, die die Bundesländer zum Teil nicht erfüllen können und somit droht ein beträchtlicher Teil der Bundesmittel nicht abgeholt werden zu können.
Das ist insofern sehr bedauerlich, da gerade jetzt bei sinkenden Auftragsvolumina dringend Anreize für die Belebung der Baukonjunktur erforderlich wären, die rasch bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen ankommen sollten und somit möglicherweise sogar die Mieten senken würden. Von alldem ist keine Rede. Das Geld wird nur zugesichert, wenn nachgewiesen werden kann, dass in den betroffenen Bundesländern mehr als im Durchschnitt der letzten 2 Jahre gebaut wurde.Zwei Bundesländer werden besonders benachteiligt.
Die Bestimmung, dass für die Förderung des Bundes die Vergleichszahl der durchschnittlich geförderten Einheiten der Jahre 2022 und 2023 herangezogen wird, benachteiligt Oberösterreich, da in diesem Bundesland zu dieser Zeit überproportional viel gebaut wurde und es daher schwer wird, diese Bauleistung weiter zu steigern. Wien hat wieder den Nachteil, dass deutlich mehr Miete als Wohnungseigentum gefördert wird und somit sich die Bestimmung, dass die Mittel zur Hälfte für geförderte Miete und zur anderen Hälfte für gefördertes Wohnungseigentum zu verwenden ist, sich so auswirken wird, dass selbst bei Erfüllung aller anderen Kriterien, die Mittel nicht zur Gänze ausgeschöpft werden können.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
wohnbau
2023
Miete
Österreich
Sanierung
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