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Baum gefällt, Klage gewonnen
Immobilien im Recht
In einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (11.4.2025, 4 Ob 115/24a) wurde einer Grundstückseigentümerin Schadenersatz zugesprochen, nachdem eine Gemeinde drei ihrer alten Weidenbäume eigenmächtig gefällt hatte. Begründet wurde das Vorgehen mit einer angeblichen Gefahr für den angrenzenden öffentlichen Weg. Der OGH stellte jedoch klar: Das Fällen der Bäume überschreitet das zulässige Maß an Selbsthilfe.
Laut geltendem Immobilienrecht darf jeder Eigentümer zwar überhängende Äste und eindringende Wurzeln entfernen, das vollständige Entfernen oder Fällen fremder Bäume ist aber nur in absoluten Ausnahmen zulässig – etwa wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein milderes Mittel (wie ein Rückschnitt) nicht ausreicht. In diesem Fall wäre ein Rückschnitt zumutbar und rechtlich geboten gewesen.
Die Eigentümerin erhielt Schadenersatz für Ersatzpflanzungen zugesprochen – ein wichtiges Signal für alle, die im Rahmen von Bauprojekten oder Grundstücksnutzungen mit angrenzender Vegetation zu tun haben.
Fazit: Im Immobilienbereich gilt: Selbsthilfe hat Grenzen. Wer diese überschreitet – ob als Nachbar, Bauträger oder Gemeinde – riskiert rechtliche Konsequenzen und finanzielle Haftung.
Laut geltendem Immobilienrecht darf jeder Eigentümer zwar überhängende Äste und eindringende Wurzeln entfernen, das vollständige Entfernen oder Fällen fremder Bäume ist aber nur in absoluten Ausnahmen zulässig – etwa wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein milderes Mittel (wie ein Rückschnitt) nicht ausreicht. In diesem Fall wäre ein Rückschnitt zumutbar und rechtlich geboten gewesen.
Die Eigentümerin erhielt Schadenersatz für Ersatzpflanzungen zugesprochen – ein wichtiges Signal für alle, die im Rahmen von Bauprojekten oder Grundstücksnutzungen mit angrenzender Vegetation zu tun haben.
Fazit: Im Immobilienbereich gilt: Selbsthilfe hat Grenzen. Wer diese überschreitet – ob als Nachbar, Bauträger oder Gemeinde – riskiert rechtliche Konsequenzen und finanzielle Haftung.
RR
AutorRechtsanwalt Roland Weinrauch
Tags
OGH
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Bauträger
Roland Weinrauch
Weinrauch Rechtsanwälte
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