Steuer & Rechtimmomedien.atimmoflash.at
/ Lesezeit 1 min
Baum gefällt, Klage gewonnen
Immobilien im Recht
In einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (11.4.2025, 4 Ob 115/24a) wurde einer Grundstückseigentümerin Schadenersatz zugesprochen, nachdem eine Gemeinde drei ihrer alten Weidenbäume eigenmächtig gefällt hatte. Begründet wurde das Vorgehen mit einer angeblichen Gefahr für den angrenzenden öffentlichen Weg. Der OGH stellte jedoch klar: Das Fällen der Bäume überschreitet das zulässige Maß an Selbsthilfe.
Laut geltendem Immobilienrecht darf jeder Eigentümer zwar überhängende Äste und eindringende Wurzeln entfernen, das vollständige Entfernen oder Fällen fremder Bäume ist aber nur in absoluten Ausnahmen zulässig – etwa wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein milderes Mittel (wie ein Rückschnitt) nicht ausreicht. In diesem Fall wäre ein Rückschnitt zumutbar und rechtlich geboten gewesen.
Die Eigentümerin erhielt Schadenersatz für Ersatzpflanzungen zugesprochen – ein wichtiges Signal für alle, die im Rahmen von Bauprojekten oder Grundstücksnutzungen mit angrenzender Vegetation zu tun haben.
Fazit: Im Immobilienbereich gilt: Selbsthilfe hat Grenzen. Wer diese überschreitet – ob als Nachbar, Bauträger oder Gemeinde – riskiert rechtliche Konsequenzen und finanzielle Haftung.
Laut geltendem Immobilienrecht darf jeder Eigentümer zwar überhängende Äste und eindringende Wurzeln entfernen, das vollständige Entfernen oder Fällen fremder Bäume ist aber nur in absoluten Ausnahmen zulässig – etwa wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein milderes Mittel (wie ein Rückschnitt) nicht ausreicht. In diesem Fall wäre ein Rückschnitt zumutbar und rechtlich geboten gewesen.
Die Eigentümerin erhielt Schadenersatz für Ersatzpflanzungen zugesprochen – ein wichtiges Signal für alle, die im Rahmen von Bauprojekten oder Grundstücksnutzungen mit angrenzender Vegetation zu tun haben.
Fazit: Im Immobilienbereich gilt: Selbsthilfe hat Grenzen. Wer diese überschreitet – ob als Nachbar, Bauträger oder Gemeinde – riskiert rechtliche Konsequenzen und finanzielle Haftung.
Registrieren. Weiterlesen. Vorteile genießen.
Egal ob Sie exklusive Artikel, ein Unternehmensprofil anlegen oder Applikationen wie unser interaktives Firmenbuch nutzen wollen. Wir haben garantiert das richtige Abo-Paket für Ihre Zwecke parat.
Ihre Vorteile
- Erstellen eines ausführlichen Personenprofils
- Testweise 3 Immobilien Magazin Printausgaben
- Lesezeichen für Artikel, Jobs und Events
- Erstellen von Pressemitteilungen, Events und Jobs
- Erstellen eines ausführlichen Firmenprofils
- Schalten Sie über unsere Abonnements weitere Funktionen frei und erhalten Sie den vollen Zugang zu allen Artikeln!
Pro Abo
120,- € / Jahr exkl. MwSt.
Unlimitierter Zugang zu allen Leistungen inkl. 5 Personen Abos
Vorteile entdeckenPremium Abo
1.200,- € / Jahr exkl. MwSt.
Erstellen Sie Ihr ausführliches Personenprofil, Zugang zum digitalen Immobilien Magazin
Vorteile entdeckenRR
AutorRechtsanwalt Roland Weinrauch
Tags
OGH
signal
Bauträger
Roland Weinrauch
Weinrauch Rechtsanwälte
Weitere Artikel