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Benko wieder verurteilt
Freispruch in Teilen der Anklage
Der ehemalige Signa-Gründer René Benko ist gestern am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. In einem Teil der Anklage wurde er freigesprochen. Seine Ehefrau Nathalie Benko wurde in allen Punkten im Zweifel freigesprochen.
Im Kern ging es beim Prozess um Vermögenswerte im Wert von rund 370.000 Euro, darunter Bargeld, Schmuck und hochpreisige Uhren, die in einem Tresor bei Verwandten deponiert waren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte argumentiert, der Tresor sei unmittelbar nach dem Insolvenzantrag aufgestellt worden, um Gläubigern Vermögenswerte zu entziehen. Die Erklärungen des Ehepaars, es habe sich um eine Zwischenlagerung im Zuge eines Umzugs gehandelt, stufte die WKStA als unglaubwürdig ein. Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig und machten vor Gericht keine weiteren Aussagen.
Benko war erst im Oktober – ebenfalls aufgrund des Vorwurfs der betrügerischen Krida – zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Kern ging es beim Prozess um Vermögenswerte im Wert von rund 370.000 Euro, darunter Bargeld, Schmuck und hochpreisige Uhren, die in einem Tresor bei Verwandten deponiert waren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte argumentiert, der Tresor sei unmittelbar nach dem Insolvenzantrag aufgestellt worden, um Gläubigern Vermögenswerte zu entziehen. Die Erklärungen des Ehepaars, es habe sich um eine Zwischenlagerung im Zuge eines Umzugs gehandelt, stufte die WKStA als unglaubwürdig ein. Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig und machten vor Gericht keine weiteren Aussagen.
Benko war erst im Oktober – ebenfalls aufgrund des Vorwurfs der betrügerischen Krida – zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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AutorStefan Posch
Tags
Rene Benko
Innsbruck
Anklage
Signa
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