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OLD Bestellerprinzip für Vermietungen in Kraft

Provision zahlt, wer eine:n Makler:in zuerst beauftragt

Die Sommerferien haben für Makler:innen unerfreulich angefangen, denn seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip bei Wohnungsvermietungen. Die Maklerprovision trifft damit nun den, der eine:n Makler:in zur Wohnungsvermittlung zuerst beauftragt hat. Also meist, aber nicht immer, den Eigentümer oder die Eigentümerin der Wohnung. Bisher mussten für die Provision - meist zwei Monatsmieten - die Mieter:innen aufkommen. Justizministerin Alma Zadić bezeichnete es in einer Aussendung als Entlastung von "hunderttausende Wohnungssuchende in Österreich" und freut sich, dass es "für mehr Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt" sorge.
Für die Immobilienbranche ist die Situation natürlich anders. Denn, so warnte ÖVI-Präsident Georg Flödl bereits Anfang des Jahres: "Damit wird die Doppelmaklerschaft zu Grabe getragen. Die Besonderheit dieser Dienstleistung war aber, dass Makler:innen für den Ausgleich zwischen Vermieter- und Mieterinteressen zuständig waren. Das bisher nämlich ausschließlich Mieter:innen gezahlt haben ist schlichtweg falsch. Der Gesetzgeber schafft damit nur Verlierer."
Und damit ändert sich das Geschäftsmodell der Makler:innen. In Deutschland führte das z.B. zu Gruppenbesichtigungen, Mietende die von Vermieter:innen aufgefordert werden vor Auszug Nachmieter zu suchen und ein gesunkenes Wohnungsangebot auf den Immobilien-Plattformen. Bei unseren Nachbarn führte die Einführung des Bestellerprinzips auch zu einem massiven Rückgang an Maklerbetrieben. ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel dazu: "In Österreich gibt es mehr als 5.500 Maklerunternehmen mit rund 10.000 Mitarbeitenden. Mehr als 90 Prozent davon sind EPUs und KMUs. Die meisten davon konzentrieren sich auf den Wiener Mietwohnungsmarkt." Dass es vielen davon mit der Umstellung des Geschäftsmodells nicht besser gehen wird, als den deutschen Kolleg:innen ist zu erwarten. Lösbar ist das mit Flexibilität und Kreativität. So haben ÖVI und WKO anlässlich des Bestellerprinzips bereits sämtliche Formulare und Textmuster überarbeitet und an die neuen Rechtslage angepasst. Und viele Branchenteilnehmer:innen haben im letzten halben Jahr z.B. auf Proptech-Lösungen von der Besichtigung bis zur Vertragsunterzeichnung umgestellt.
Parallel zum Bestellerprinzip ist auch neuerlich eine Anhebung der Kategoriemieten um rund 5,5 Prozent in Kraft getreten. Es ist die vierte Anpassung in knapp 15 Monaten.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 03. Juli 2023 - zuletzt bearbeitet am 03. Juli 2023


EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
ÖVI
Bestellerprinzip
Makler:in
Alma Zadić
georg flödl
Anton Holzapfel

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