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Bestellerprinzip schadet

WKÖ sieht Gesetzesreparatur dringend notwendig

Im Sommer 2022 wurde das Bestellerprinzip bei der Wohnungssmiete eingeführt. Jetzt zeigt eine Untersuchung des WKÖ-Fachverbandes Immobilien negative Auswirkungen, auch für die Mieter:innen.
„Wohnungsmieter:innen werden in Österreich durch das Bestellerprinzip benachteiligt“, sagt Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Das muss geändert werden."
Als Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder habe man schon frühzeitig und eindringlich vor dem Bestellerprinzip in Österreich gewarnt. "Unser aktuelles Update der Marktbeobachtung über das erste Quartal 2024 samt qualifizierter Auswertung aller Daten durch die Experten von ‚ZT: datenforum‘ belegt, dass wir von Anfang an mit unserer Kritik recht hatten. Wir Immobilienmaklerinnen und -makler kämpfen um Mieter:innen. Zwar ist die Zahl der Anzeigen zu Wohnungsvermietungen in Österreich im ersten Quartal 2024 eklatant gestiegen. Die Krux ist aber, dass deshalb nicht mehr Wohnungen am Markt sind“, so Gerald Gollenz und Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler:innen im Fachverband.
Gerald Gollenz weiter: „Mieter:innen ersparen sich durch das Bestellerprinzip nichts, im Gegenteil. Denn Wohnungen, die ohne Zuhilfenahme von Immobilienmakler:innen vergeben werden, werden teurer vermietet. Das bestätigt die aktuelle Analyse. Damit zahlen auch die privaten Selbstvermarkter:innen drauf. Denn bei privaten Angeboten sind die Nettomieten im Vergleich zu gewerblich vermarkteten Angeboten höher. Dadurch bleiben Mietobjekte, die ohne Makler:innen angeboten werden, deutlich länger unvermietet.“
Gollenz ergänzt: „Aufgrund erschwerter Kreditfinanzierungen für den Eigentumsbereich entscheiden sich zur Zeit viele potenzielle Käufer:innen für das Mieten von Immobilien. Das heißt, dass mehr Menschen eine Mietwohnung suchen und damit von den negativen Folgen des Bestellerprinzips in Österreich betroffen sind.“
„Das Bestellerprinzip hilft bei der derzeitigen Marktlage mit einer stetig steigenden Nachfrage an Mietwohnungen niemandem. Es schützt auch niemanden“, fordern Fachverbandsobmann Gollenz und Berufsgruppensprecher Wimmer, dass das entsprechende Gesetz rasch „repariert“ wird. Als Grundlage für die rechtliche Neubewertung sollten die Ergebnisse der Evaluierung des WKÖ-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder herangezogen werden.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 07. Mai 2024 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Bestellerprinzip
gerald gollenz
Arno Wimmer

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