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Bestellerprinzip schockiert die Branche

Kritik von WKÖ, Branche und sogar Politik

Dass ein Bestellerprinzip für Wohnungsmieten im Raum steht, war spätestens seit diesem Frühjahr bekannt. Die Art und Weise, wie dieses nun buchstäblich über Nacht auf Schiene gebracht wurde, schockiert aber doch die Branche. immoflash berichtete Sonntag frühmorgens als eines der ersten Medien in einer Sondermeldung. Die österreichische Immobilienwirtschaft ist entsetzt und warnt vor weitreichenden negativen Konsequenzen für Vermieter, Mieter und den Immobilienmarkt im Allgemeinen. Kritik hagelt es von der WKÖ, Branche und sogar auch aus der Politik. Mit Ende Jänner, Anfang Februar soll das Bestellerprinzip vom Parlament beschlossen werden, der Ministerrat wird es diesen Mittwoch durchwinken und ab dem 1. Juli 2023 soll es gelten. Das Bestellerprinzip legt fest, wer die Makler bezahlen muss - nämlich die Auftraggeber. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird es auf dem Markt zu unangenehmen und unerwarteten Veränderungen kommen - damit rechnen Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Gerald Gollenz und Fachverbandsobmann-Stellvertreter Michael Pisecky: „Es ist unverantwortlich, dass man von politischer Seite sehenden Auges in dieses Problem läuft, da wir aus Deutschland wissen, wie sich der Markt dadurch zum Schlechteren entwickelt hat. Er wird unübersichtlicher, das Angebot geringer und Wohnen wird durch das Bestellerprinzip für Mieter auch nicht billiger, denn die entscheidenden und wichtigsten Faktoren sind wohl die laufenden Wohnungskosten“. Empört zeigt sich auch der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft: Ein politisches Foul der Sonderklasse ist, dass die betroffene Branche seit einem Jahr überhaupt nicht mehr in Beratungen eingebunden war, sagt Georg Flödl, Präsident der ÖVI. Massenbesichtigungstermine werden zunehmen, individueller Service dem Kostendruck zum Opfer fallen. Der Vermieter könne die Maklerkosten - anders als in Deutschland - in die Miete zumeist nicht einrechnen, weil dies im preisgeregelten Vollanwendungsbereich des Mietrechts nicht zulässig ist, argumentiert der Verband. Robin Kalandra, Maklersprecher des ÖVI, ist bestürzt darüber, wie gleichgültig die Politik all jenen kleinen Maklerunternehmen im städtischen Bereich, die sich auf Vermietung spezialisiert haben, die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Vor allem angestellte Makler von Betrieben in der Größenordnung von 1-9 Mitarbeitern werden mit Kündigungen zu rechnen haben, aber auch viele EPUs werden wohl schließen müssen. Auch aus der Politik wurden Stimmen laut. Die SPÖ stellt den Nutzen für die Mieterseite infrage und vermutet aufgrund des Timings ein Kalkül der Regierungsparteien.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 19. Dezember 2022 - zuletzt bearbeitet am 19. Dezember 2022


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AutorLeon Protz
Tags
ÖVI
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