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Bestellerprinzip ist nicht treffsicher

RE/MAX Austria kritisiert Gesetzesentwurf

Am 4. Mai endet die Begutachtungsfrist für das neue Maklergesetz. Zukünftig soll derjenige die Vermietung bezahlen, der den Makler beauftragt. Grund genug für Bernhard Reikersdorfer, Managing Director von RE/MAX Austria, die Ungereimtheiten im Gesetzesentwurf darzulegen: "Vor allem für jene Mieter, die eine Entlastung dringend notwendig haben, ist im aktuellen Entwurf zum Bestellerprinzip unterm Strich keine Entlastung erkennbar. Dies bedeutet aber nicht, dass der vorgestellte Entwurf zum Bestellerprinzip gänzlich abzulehnen ist." Ein positiver Aspekt des Gesetzesentwurf sei die schriftliche Dokumentation einer Beauftragung des Maklers - "eine Forderung, die RE/MAX Austria schon seit längerer Zeit stellt." Als Etikettenschwindel verortet Reikersdorfer Aussagen aus der Politik zum Gesetzesentwurf wie "Die Einführung des Bestellerprinzips ist ein nachhaltiger Beitrag zum leistbaren Wohnen!", "Die Novelle bringt Klarheit wer bezahlt und Sicherheit welche Leistungen zu erwarten sind" oder "Provisionsfrei Wohnen wird jetzt Standard für Mieter". "Wohnen wird durch das Bestellerprinzip für Mieter auch nicht billiger, denn die entscheidenden und wichtigsten Faktoren sind, außer bei Kurzzeitmieten, wohl die laufenden Wohnungskosten", erklärt Reikersdorfer. "Es ist auch davon auszugehen, dass die zusätzlich für den Vermieter entstehenden Kosten, dort wo es möglich ist, in die Miete hineingerechnet werden. Zudem wird es deutlich weniger sichtbares Angebot am Markt geben." Dadurch leidet die Markttransparenz, und die Auswahlmöglichkeit für Mietinteressenten, auch die Vergleichbarkeit wird fehlen. "In Deutschland ist dies seit Jahren zu beobachten", erläutert Reikersdorfer. "Die von einem Makler gewährleistete professionelle Aufbereitung, wie Dokumentenbeschaffung und Dokumentation, Überprüfung des Mietpreises auf Legitimität und Marktgerechtigkeit werden zudem oftmals wegbleiben." Auch sei der sogenannte "Schutzschirm", sprich der Einbau von Vorkehrungen, um Umgehungen zu vermeiden, nicht durchdacht und nicht praxistauglich: "Vermieter werden vermehrt den bestehenden Mieter mit der Suche eines Nachmieters beauftragen, das kann für neue Mieter bedeuten: Unerlaubte Ablösen, fehlende rechtliche Beratung, und die Ungewissheit, ob der Mietzins ortsüblich ist und welche Rechte und Pflichten sie wirklich haben." Vermieter werden aus Kostengründen vermehrt - oftmals ohne Fachkenntnisse und Gewährleistung - privat vermieten. "Damit sind mehr Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vorprogrammiert", expliziert Reikersdorfer. "Viele Mieterinnen und Mieter werden also zukünftig vor Gericht ziehen (müssen), um allfällige Schadenersatzansprüche gegen Vermieter geltend zu machen bzw. wenn aus Ihrer Sicht gegen das Bestellerprinzip verstoßen wurde." Reikersdorfer prognostiziert, dass in Summe das Bestellerprinzip, speziell in Ballungsräumen mit hoher Nachfrage, das Preisniveau insgesamt heben wird. Der vorgestellte Entwurf ist wenig praxistauglich, da er bei den Mietern bei der Suche für viel Unklarheit und Unsicherheit sorgen wird. Es ist unklar, welche Leistungen Mieter von einem Makler zukünftig erwarten dürfen, wann für den Mieter ein Makler-Honorar fällig wird, und ob der Makler als Doppelmakler tätig ist oder nur im Auftrag des Vermieters.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 19. April 2022 - zuletzt bearbeitet am 19. April 2022


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AutorStefan Posch
Tags
Markt
REMAX
Bernhard Reikersdorfer
Bestellerprinzip

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