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Enteignungs-Votum nicht umsetzbar
Widerspruch zum deutschen Grundgesetz
Sollte beim Volksentscheid am Sonntag eine Mehrheit für die Enteignung großer Wohnungsbestände in Berlin stimmen, wäre das Vorhaben nicht umsetzbar. Denn der zur Abstimmung stehende Beschluss steht in weiten Teilen im Widerspruch zum Grundgesetz und zur geltenden Rechtsprechung in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten, das der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis im Auftrag des Vereins „Neue Wege für Berlin“ erstellt hat. Der Verein ist ein parteiübergreifender Zusammenschluss von engagierten Berlinerinnen und Berlinern, der sich für Neubau und bezahlbare Mieten einsetzt.
„Es bestehen gewichtige rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit eines positiven Volksentscheids. Die von der Initiative geforderte Vergesellschaftung wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil nur Wohnungsbestände ab einer Schwelle von 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden sollen. Dem Land Berlin fehlt außerdem die Gesetzgebungskompetenz für ein Enteignungsgesetz, und die zur Finanzierung geplante Kreditaufnahme durch eine Anstalt öffentlichen Rechts wäre eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse“, erklärt Ulrich Battis, emeritierter Professor an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und Rechtsanwalt in der Kanzlei GSK Stockmann.
Udo Marin, Vorstand des Vereins „Neue Wege für Berlin“, kommentiert: „Enteignung führt auf einen politischen und wirtschaftlichen Irrweg. Das Gutachten von Ulrich Battis zeigt nun auch deutlich, dass ein Gesetz zur Enteignung von Wohnungseigentümern auch vor den Gerichten zum Scheitern verurteilt ist. Der Neubau ist und bleibt der wichtigste Hebel gegen hohe Mieten in Berlin. Wir fordern den Bau von 100.000 Wohnungen mit Mieten bis maximal 10 Euro nettokalt bis zum Jahr 2030.“
SP
AutorStefan Posch
Tags
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