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Ermittlungen gegen Erwin Soravia eingestellt

Kein Anfangsverdacht beim Projekt Hospiz am Arlberg

Die Staatsanwaltschaft Graz hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schweren Betrug gegen den Immobilienunternehmer Erwin Soravia sowie eine Steuerberaterin rechtskräftig eingestellt. Im Raum stand der Vorwurf von fünf Investorinnen, im Frühjahr 2023 im Zuge des Projekts „Hospiz am Arlberg“ durch unrichtige Angaben zum Baufortschritt und verschwiegene Verträge zu einer Beteiligung verleitet worden zu sein. Der behauptete Schaden belief sich laut einer Sachverhaltsdarstellung auf rund 1,4 Millionen Euro.

Die Grazer Anklagebehörde hielt in ihrer Einstellungsbegründung fest, dass ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten „nicht erkennbar“ sei. Soravias Verteidiger Lukas Kollmann legte dar, dass sein Mandant erst Ende 2023 – und damit weit nach der Vertragsanbahnung – zum Geschäftsführer der Projektgesellschaft bestellt wurde und nicht in die Investorenkorrespondenz involviert war. Die Staatsanwaltschaft betonte zudem, dass aus vagen Fertigstellungsterminen kein Täuschungsvorsatz abgeleitet werden könne, da Bauverzögerungen der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen. Zudem seien die Zeichner im Investment-Memorandum explizit auf die Projektrisiken und die ungewisse Lage hingewiesen worden.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 13. Juli 2026 - zuletzt bearbeitet am 20. Juli 2026


SP
AutorStefan Posch
Tags
staatsanwaltschaft
Graz
Erwin Soravia
arlberg
Hospiz am Arlberg
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