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Konjunkturpaket statt E-W-Gesetz
6 Milliarden für das Erneuerbare-Wärme-Paket kommt
Wie im immoflash Morgenjournal berichtet hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Budgetverhandlungen gestern auf ein Konjunkturpaket geeinigt. Dabei sollen 3 Milliarden für Erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen und 3 Milliarden Euro für Energiekostenzuschuss für die Wirtschaft zu Verfügung stehen. Das lange geforderte Erneuerbare-Wärme-Gesetz kommt damit nicht, dafür eine abgespecktes Erneuerbare-Wärme-Paket. Damit wird die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen in Österreich für die nächsten zwei Jahre abgeschafft. Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird ausgebaut. Öffentliche Bauprojekte und Investitionen sollen vorgezogen werden, um die Konjunktur anzukurbeln.
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher dazu: „Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse war und ist es wesentlich die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe durch weitere Maßnahmen zu sichern und den Standort zu stärken. Durch den Energiekostenzuschuss II werden Unternehmen auch 2023 von den hohen Energiekosten entlastet. Seit gestern ist es über den Fördermanager der aws möglich, die verpflichtende Voranmeldung durchzuführen. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I erhöhen wir die Förderintensität in der untersten Stufe auf 50 Prozent. Zusätzlich entfällt das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Stufen. Unverändert bleibt, dass nur durch die gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten teilweise subventioniert werden. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen. Dadurch stellen wir sicher, dass die Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses treffsicher und nicht überschießend ist.“
Das sind die beschlossenen Maßnahmen im Detail:
1. Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)
- Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
- Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 Prozent pro neuer Heizung)
- Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Millionen Euro (auf insgesamt 200 Millionen Euro)
- Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Millionen Euro.
- Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Millionen Euro
2. Investitionen in erneuerbare Energie
- Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Millionen Euro)
- Novelle der Marktprämien-VO:
Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren
3. Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen
- Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von über 640 Millionen Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Millionen Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) + 321 Millionen Euro zusätzlich 2024.
- Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit (400 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chips-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen; 90 Millionen Euro für die Forschung im Chips Bereich; 42 Millionen Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Millionen Euro; Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Mio Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden.
4. Energiehilfen für Unternehmen
- Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
- Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen.
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
- Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben.
- Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen.
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher dazu: „Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse war und ist es wesentlich die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe durch weitere Maßnahmen zu sichern und den Standort zu stärken. Durch den Energiekostenzuschuss II werden Unternehmen auch 2023 von den hohen Energiekosten entlastet. Seit gestern ist es über den Fördermanager der aws möglich, die verpflichtende Voranmeldung durchzuführen. Im Gegensatz zum Energiekostenzuschuss I erhöhen wir die Förderintensität in der untersten Stufe auf 50 Prozent. Zusätzlich entfällt das Eintrittskriterium der Energieintensität in den ersten beiden Stufen. Unverändert bleibt, dass nur durch die gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten teilweise subventioniert werden. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen. Dadurch stellen wir sicher, dass die Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses treffsicher und nicht überschießend ist.“
Das sind die beschlossenen Maßnahmen im Detail:
1. Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)
- Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
- Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 Prozent pro neuer Heizung)
- Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Millionen Euro (auf insgesamt 200 Millionen Euro)
- Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Millionen Euro.
- Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Millionen Euro
2. Investitionen in erneuerbare Energie
- Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Millionen Euro)
- Novelle der Marktprämien-VO:
Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren
3. Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen
- Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von über 640 Millionen Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Millionen Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) + 321 Millionen Euro zusätzlich 2024.
- Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit (400 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chips-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen; 90 Millionen Euro für die Forschung im Chips Bereich; 42 Millionen Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Millionen Euro; Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Mio Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden.
4. Energiehilfen für Unternehmen
- Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
- Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen.
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
- Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben.
- Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen.
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
martin kocher
Wirtschaft
Österreich
Erneuerbare-Wärme-Paket
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energie
Photovoltaik
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