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Gericht bestätigt Hallmann-Sanierung
Plan bringt Gläubigern bis zu 45 Prozent
Im Sanierungsverfahren des Unternehmers und Immobilieninvestors Klemens Hallmann hat das Handelsgericht eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Handelsgericht Wien bestätigte am 6. März den bereits im Oktober 2025 angenommenen Sanierungsplan in Eigenverwaltung. Damit ist das Verfahren formell abgeschlossen.
Der Sanierungsplan war von den Gläubigern am 28. Oktober 2025 angenommen worden. Die im Plan festgelegte Quote wurde laut Angaben fristgerecht auf ein Treuhandkonto des Sanierungsverwalters eingezahlt. Damit sind die Voraussetzungen für die gerichtliche Bestätigung erfüllt worden.
Das Verfahren sieht für die Gläubiger eine Quote von bis zu 45 Prozent vor. Diese setzt sich aus einer regulären Quote von 35 Prozent sowie einer zusätzlichen Sonderquote von bis zu zehn Prozent zusammen. Laut Angaben des Unternehmers liegt dieser Wert deutlich über dem Ergebnis, das in einem Konkursverfahren zu erwarten gewesen wäre. In diesem Fall hätten Gläubiger lediglich rund acht Prozent ihrer Forderungen erhalten.
„Es war mir von Anfang an wichtig, das Sanierungsverfahren mit größtmöglicher Transparenz und Verantwortung zu führen und meinen Verpflichtungen zuverlässig nachzukommen. Dabei stand die Wahrung der Gläubigerinteressen für mich stets an erster Stelle. Die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsverfahrens ist das Ergebnis von intensiven Bemühungen und entschlossenem Handeln“, sagt Hallmann.
Das Sanierungsverfahren wurde in Eigenverwaltung geführt. Dieses Modell ermöglicht es Unternehmen oder Unternehmern, unter gerichtlicher Aufsicht ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren und gleichzeitig den laufenden Geschäftsbetrieb fortzuführen.
„Sanierungen in der Immobilienbranche können gelingen. Ich habe mich für diesen Weg entschlossen, um im Sinne der Gläubiger zu handeln. Mit Zusammenhalt und harter Arbeit können auch die größten Herausforderungen bewältigt werden“, so Hallmann. Mit der Bestätigung durch das Gericht gilt das Verfahren nun als rechtskräftig abgeschlossen.
Der Sanierungsplan war von den Gläubigern am 28. Oktober 2025 angenommen worden. Die im Plan festgelegte Quote wurde laut Angaben fristgerecht auf ein Treuhandkonto des Sanierungsverwalters eingezahlt. Damit sind die Voraussetzungen für die gerichtliche Bestätigung erfüllt worden.
Das Verfahren sieht für die Gläubiger eine Quote von bis zu 45 Prozent vor. Diese setzt sich aus einer regulären Quote von 35 Prozent sowie einer zusätzlichen Sonderquote von bis zu zehn Prozent zusammen. Laut Angaben des Unternehmers liegt dieser Wert deutlich über dem Ergebnis, das in einem Konkursverfahren zu erwarten gewesen wäre. In diesem Fall hätten Gläubiger lediglich rund acht Prozent ihrer Forderungen erhalten.
„Es war mir von Anfang an wichtig, das Sanierungsverfahren mit größtmöglicher Transparenz und Verantwortung zu führen und meinen Verpflichtungen zuverlässig nachzukommen. Dabei stand die Wahrung der Gläubigerinteressen für mich stets an erster Stelle. Die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsverfahrens ist das Ergebnis von intensiven Bemühungen und entschlossenem Handeln“, sagt Hallmann.
Das Sanierungsverfahren wurde in Eigenverwaltung geführt. Dieses Modell ermöglicht es Unternehmen oder Unternehmern, unter gerichtlicher Aufsicht ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren und gleichzeitig den laufenden Geschäftsbetrieb fortzuführen.
„Sanierungen in der Immobilienbranche können gelingen. Ich habe mich für diesen Weg entschlossen, um im Sinne der Gläubiger zu handeln. Mit Zusammenhalt und harter Arbeit können auch die größten Herausforderungen bewältigt werden“, so Hallmann. Mit der Bestätigung durch das Gericht gilt das Verfahren nun als rechtskräftig abgeschlossen.
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AutorStefan Posch
Tags
Klemens Hallmann
hallmann
Sanierung
Sanierungsverfahren
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