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Auch Gemeinnützige jetzt gegen KIM
KIM zerstört einen gut funktionierenden Markt
Durch die neue und selbst von der Politik heftig kritisierte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM) ist der freifinanzierte Wohnbau nahezu zu erliegen gekommen, es wird mangels Verkaufbarkeit kaum noch ein neues Projekt gestartet. Jetzt laufen aber sogar die Gemeinnützige Wohnbauträger dagegen Sturm. „Mittlerweile schießen diese Maßnahmen am Ziel vorbei. Einem jungen Paar, das über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 4000,- Euro verfügt, ist es faktisch nicht möglich, Wohnungseigentum zu schaffen", so der Bundesobmann der ARGE Eigenheim, Christian Struber: „Die KIM-Verordnung hat in einen gut funktionierenden Markt eingegriffen und diesen schwer beschädigt. Da diese Verordnung ohnehin zeitlich bis 30. Juni 2025 befristet ist, schlagen wir vor, diese bereits mit 1. Oktober 2023 auszusetzen. Gleichzeitig sollte festgelegt werden, dass die KIM-Verordnung wieder in Kraft tritt, wenn zum Beispiel die Zinsen unter 3 Prozent fallen."
Die 2022 von der Finanzmarktaufsicht erlassene KIM-Verordnung wurde nahezu zeitgleich mit den Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank EZB schlagend und hat zu massiven Einbrüchen am Wohnungsmarkt geführt. Unter anderem darf die Kreditrate laut KIM-Verordnung 40 Prozent des Einkommens nicht übersteigen.
Die 2022 von der Finanzmarktaufsicht erlassene KIM-Verordnung wurde nahezu zeitgleich mit den Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank EZB schlagend und hat zu massiven Einbrüchen am Wohnungsmarkt geführt. Unter anderem darf die Kreditrate laut KIM-Verordnung 40 Prozent des Einkommens nicht übersteigen.
GR
AutorGerhard Rodler
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Christian Struber
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