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Käufe aus Eigenmittel haben zugenommen
Eigenkapitalstarke Investor:innen kaufen wieder vermehrt
Der Erwerb von Immobilien durch eigenkapitalstarke Investor:innen und Kund:innen, die aus Eigenmitteln kaufen, hat im dritten Quartal dieses Jahres wieder zugenommen. Das berichtete der Fachgruppenobmann der Wiener Immobilienmakler, Verwalter und Bauträger in der Wirtschaftskammer Wien (WKW), Michael Pisecky, anlässlich der gestern am Abend stattgefundenen Fachgruppentagung. Pisecky nannte auch die Gründe für diese erfreuliche Entwicklung: „Potentielle Käufer:innen sehen, dass es im Neubau nicht billiger wird und auch im Bestand halten die Wohnungen und Häuser mit Qualität den Preis. Daher bleiben derzeit wegen der KIM-Verordnung jene auf der Strecke, die auf eine Finanzierung angewiesen sind!“
Deshalb verlangte Pisecky erneut Änderungen bei den Kriterien zur Vergabe von Immobilien-Krediten. Die heuer bereits gesetzten Maßnahmen hätten nicht ausgereicht, um wieder mehr Menschen aus der Gruppe derer, die Finanzierungen zum Erwerb von Wohneigentum benötigen, den Erwerb auch tatsächlich zu ermöglichen. So habe zum Beispiel die seit 1. April geltende Berücksichtigung von Zwischenfinanzierungen leider wenig geändert.
Daher nennt Pisecky als weitere Unterstützungen, die insbesondere Jungfamilien und Ersterwerber:innen helfen würden, sich Wohnen im Eigentum leisten zu können:
Anheben der Schuldendienstquote von 40 Prozent auf zumindest 50 Prozent.
Erlassen der Grunderwerbssteuer und der Grundbucheintragungsgebühr beim Ersterwerb von Wohnungseigentum.
Streichen der Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen ins Grundbuch beim Ersterwerb von Wohnungseigentum.
Pisecky nennt die Intention der KIM-Verordnung verständlich, aber sie sei zum schlechtesten Zeitpunkt gekommen und stark überzogen in den Regelungen. „Die Schaffung von Wohnen im Eigentum während des Berufslebens ist die beste Vorsorge für leistbares Wohnen im Alter. Diese Vorsorge bleibt aber durch die KIM-Verordnung höchst schwierig. Wir appellieren daher erneut an das Finanzstabilitätsgremium und an die Finanzmarktaufsicht (FMA) um baldige, weitere Adaptionen dieser Vorgaben“, fordert Pisecky weitere Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten zur Schaffung von Wohnraum.
Deshalb verlangte Pisecky erneut Änderungen bei den Kriterien zur Vergabe von Immobilien-Krediten. Die heuer bereits gesetzten Maßnahmen hätten nicht ausgereicht, um wieder mehr Menschen aus der Gruppe derer, die Finanzierungen zum Erwerb von Wohneigentum benötigen, den Erwerb auch tatsächlich zu ermöglichen. So habe zum Beispiel die seit 1. April geltende Berücksichtigung von Zwischenfinanzierungen leider wenig geändert.
Daher nennt Pisecky als weitere Unterstützungen, die insbesondere Jungfamilien und Ersterwerber:innen helfen würden, sich Wohnen im Eigentum leisten zu können:
Anheben der Schuldendienstquote von 40 Prozent auf zumindest 50 Prozent.
Erlassen der Grunderwerbssteuer und der Grundbucheintragungsgebühr beim Ersterwerb von Wohnungseigentum.
Streichen der Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen ins Grundbuch beim Ersterwerb von Wohnungseigentum.
Pisecky nennt die Intention der KIM-Verordnung verständlich, aber sie sei zum schlechtesten Zeitpunkt gekommen und stark überzogen in den Regelungen. „Die Schaffung von Wohnen im Eigentum während des Berufslebens ist die beste Vorsorge für leistbares Wohnen im Alter. Diese Vorsorge bleibt aber durch die KIM-Verordnung höchst schwierig. Wir appellieren daher erneut an das Finanzstabilitätsgremium und an die Finanzmarktaufsicht (FMA) um baldige, weitere Adaptionen dieser Vorgaben“, fordert Pisecky weitere Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten zur Schaffung von Wohnraum.
SP
AutorStefan Posch
Tags
Eigentum
Michael Pisecky
WKW
KIM-Verordnung
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