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Neue Bauordnung für Kärnten
Raumordnung will Zersiedlung eindämmen
Nach fünf Jahren zähem Ringen mit den Gemeinden haben die Kärntner Landesregierung und die Gemeinden ein neues Bauordnungsgesetz auf Schiene gebracht. Morgen soll in der Regierungssitzung der Beschluss fallen. Am 1. Jänner 2022 soll es dann in Kraft treten, in zwei Jahren soll es evaluiert werden. Das Bauordnungsgesetz sowie die Novelle der Bauordnung soll vor allem ein Leitfaden für Gemeinden darstellen, mit dem man vor allem der Zersiedelung, leeren Ortschaften und brachliegendem Bauland den Kampf ansagen will. Aber auch Bauvorhaben sollen durch die Baunovelle schneller umgesetzt werden, und das durch weniger Bürokratie. Auch will man mehr Flexibilität bei kleineren Änderungen einräumen. Auch sollen mehr Bauvorhaben ohne Verfahren möglich sein, bei Einfahrten und Terrassen bis 40 m², Durchbruch bei Außenwänden bis 2,5 m² oder das Anbringen einer Außendämmung soll künftig eine formlose Mitteilung an die Gemeinde ausreichen. Eine Mobilisierungsabgabe für unbebautes Bauland wird es zwar nicht geben, wohl aber Rückwidmungen.
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AutorCharles Steiner
Tags
Investment
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Markt
Tax & Law
Kärnten
Bauordnung
Bauordnungsnovelle
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