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Neuerung beim Gewinnfreibetrag
Beschränkung auf Wohnbauanleihen gefallen
Natürliche Personen können auch heuer wieder bis zu 13 Prozent ihres steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinn) steuerfrei stellen. Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro (Grundfreibetrag) werden automatisch und ohne jede weitere Voraussetzung 13 Prozent des Gewinnes steuerfrei gestellt. Bei Personengesellschaften ist zu beachten, dass der Grundfreibetrag pro Gesellschaft nur einmal und nicht pro Gesellschafter zusteht.
Übersteigt der Gewinn einen Betrag von 30.000 Euro, müssen im Jahr 2017 Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter getätigt werden, um vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu profitieren.
Die seit 2011 bestehende Steuerbegünstigung wurde im Laufe der Jahre immer wieder durch den Gesetzgeber adaptiert.
"Eine wichtige Neuerung gibt es auch heuer", so Steuerexpertin Monika Seywald von TPA: In den vergangenen Jahren waren ausschließlich Wohnbauanleihen als begünstigte Wertpapiere zulässig. Diese Einschränkung ist für die Veranlagung 2017 gefallen.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Wohnen
Markt
Tax & Law
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