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Prüfpflicht für Aufzüge
Ab 2018 sind Aufzüge ohne CE-Kennzeichnung zu checken
Aufzüge ohne CE-Kennzeichen, die in Niederösterreich verortet sind, sind einer verpflichtenden sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen. Darüber informiert die TÜV Austria im Rahmen einer Mitteilung. Am 1. März 2017 sind die NÖ Aufzugsordnung 2016 als auch die NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung hat die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Aufzügen in Niederösterreich teilweise geändert.
Neben vereinfachten Bewilligungsverfahren bei Neubauten sind ab 2018 Aufzüge ohne CE-Kennzeichen einer sicherheitstechnischen Überprüfung (Evaluierung) zu unterziehen. Thomas Maldet, Leiter der TÜV AUSTRIA Aufzugstechnik, empfiehlt Betreibern von Aufzugsanlagen, also Hauseigentümern und Hausverwaltungen, die Evaluierung bereits vor Ablauf der jeweiligen Frist durchführen zu lassen. „Durch die möglichst rasche Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sowie der Beseitigung allfälliger Mängel kommen Aufzugsbetreiber ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und minimieren ihr Haftungsrisiko.“ Aufzüge mit Baujahr bis 1976 spätestens bis 31. Dezember 2018, Baujahr 1977 bis 1983 spätestens bis 31. Dezember 2019, Baujahr 1984 bis 1990 spätestens bis 31. Dezember 2020, Baujahr 1991 bis 1995 spätestens bis 31. Dezember 2021, und Baujahr 1996 bis 1999 spätestens bis 31. Dezember 2022. Wurden bei Aufzügen bereits bestimmte Umbauten gemäß der ÖNORM B2454 durchgeführt, ist die sicherheitstechnischen Prüfung spätestens bis 31.12.2022 erforderlich.
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AutorGünther Schneider
Tags
Innovation
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