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Public Viewing: I wer' narrisch!
Wir freuen uns schon auf die Fußball-Europameisterschaft 2016. Viele Gemeinden wollen mit Public Viewing gemeinsames Fußball-Schauen auf dem Rathausplatz ermöglichen. Sie müssen jetzt Anmeldefristen und Regeln beachten.
„Tooor, Tooor, Tooor, I wer' narrisch!“ Wer hat den Schlachtruf von „Edi“ Finger sen. nicht im Ohr: Hans Krankl netzt zum 3:2-Siegestor Österreichs über Deutschland ein. Österreich ist bekanntermaßen bei der 2016 Euro mit von der Partie - viele Gemeinden wollen daher im Sommer (10.06.-10.07.2016) ein Public Viewing veranstalten: Damit sie aber nicht „narrisch“ werden, gilt es jetzt, einige Punkte zu beachten. Mit dem Leinwand- und Projektor-Aufstellen ist es nämlich nicht getan - gilt es doch, Regeln und Fristen einzuhalten.
##Vorbedingung: Die UEFA-Lizenz
Sowohl für kommerzielle wie nicht-kommerzielle öffentliche Übertragungen ist prinzipiell eine Lizenz der UEFA erforderlich. In Österreich wird diese vom ORF vergeben. Was bedeutet in diesem Zusammenhang kommerziell? Charakteristisch dafür sind etwa der Verkauf von Speisen und Getränken, die Einnahme von Eintrittsgeldern oder Sponsoring durch Dritte (kostenlos wie auch kostenpflichtig). Bars, Hotels und Restaurants benötigen überwiegend keine UEFA-Lizenz. Keine Lizenzgebühr ist auch bei Veranstaltungen fällig, die weniger als 300 Personen besuchen (es sei denn, es wird gesponsert oder Eintritt verlangt).
##Lizenzgebühr: Die ORF-Steilvorlage
Etwaige Kosten für behördliche Genehmigungen oder die Rechteklärung mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften sind damit freilich noch nicht geklärt. Lizenzen für nicht-kommerzielle Übertragungen werden kostenlos erteilt. Das gilt auch für kommerzielle Veranstaltungen mit weniger als 300 Besuchern. Achtung: Anmeldeschluss für kommunales Public Viewing ist der 6. Mai 2016. Ein entsprechendes Anmeldeformular findet sich unter kundendienst.orf.at/publicviewing.
##Regelungen: Marketing & Werbung
Logos oder Marken der UEFA bzw. der 2016 Euro dürfen beim Public Screening nicht verwendet werden. Die Möglichkeit, bei einer kommerziellen öffentlichen Übertragung als Sponsor aufzutreten, muss den offiziellen Partnern der UEFA zuerst angeboten werden. Stichwort Clean Area: Im Drei-Meter-Umkreis der Video Wall darf keine Werbung (außer für offizielle Sponsoren und Broadcaster) angebracht werden. Allerdings darf die austragende Kommune ausgewiesen werden - freilich ohne Logo bzw. Wappen. Der ORF stellt Werbemittel und Gimmicks zur Verfügung.
##Pass: Anmeldung bei der AKM
[*]Bis zu einer Bilddiagonale von maximal drei Metern ist Public Viewing für nicht-kommerzielle Veranstaltungen AKM-frei. [*]Bei einer Bilddiagonale von mehr als drei Metern - sowohl bei kommerziellen als auch bei nicht-kommerziellen Events - sind jedenfalls eine Meldung und eine entgeltpflichtige Lizenz der AKM notwendig.
[*]Gibt es Live-Musik oder Hintergrundmusik, ist eine AKM-Gebühr zu entrichten.
[*]Für lizenz- und entgeltpflichtige Public-Viewing-Events die EURO betreffend gibt es einen AKM-Spezialtarif:
[*]öffentliche Fernsehdarbietungen: 0,03 Euro je Besucher
[*]öffentliche mechanische Musikdarbietung: 0,04 Euro je Besucher
[*]Kombinationstarif für TV & Musik: 0,06 Euro je Besucher Anmeldung muss spätestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der AKM eintreffen. Online-Anmeldungen sind möglich unter www.akm.at, telefonische Auskunft gibt es unter 05 0717.
##Fazit: Beherzt anfeuern
Damit es für Städte und Gemeinden, die die 2016 Euro öffentlich übertragen wollen, nicht heißt: „Regelungswut, Regelungswut, wir wer'n narrisch!“, heißt es also jetzt: Konzept überlegen und rechtzeitig - bis zum 6. Mai beim ORF und vier Tage vor dem Public Viewing bei der AKM - anmelden. Dann zahlt es sich auch aus, die Fußballtrikots aus dem Schrank zu holen und die Schals - trotz sommerlicher Hitze - umzuhängen, gilt es doch schließlich, die österreichische Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich (von 10. Juni bis 10. Juli 2016) beherzt anzufeuern.
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AutorRudolf Preyer
Tags
Österreich
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