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Gemeinde muss Leerstandsabgabe zurückzahlen
Schlappe vor dem Verwaltungsgericht
In der Steiermark sorgt die umstrittene Wohnungsleerstandsabgabe für massiven juristischen und politischen Wirbel. Wie die Kronen Zeitung berichtet, hat ein folgenschweres Urteil des Landesverwaltungsgerichts die Praxis in der südsteirischen Gemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße empfindlich getroffen. Ein Wiener Unternehmer, der in der Gemeinde eine Wohnung besitzt, wehrte sich gerichtlich gegen die verordnete Abgabe – und bekam Recht. Das harte Urteil zwingt die Gemeinde nun dazu, die bereits eingehobenen Gelder an den betroffenen Eigentümer zurückzuzahlen. Der Ehrenhausener Bürgermeister Johannes Zweytick reagierte sichtlich verärgert auf die juristische Niederlage und fand deutliche Worte in Richtung des Gesetzgebers: „Das Gesetz ist ein Flop und gehört sofort repariert!“
Die gesetzliche Regelung zur Leerstandsabgabe ist in der Steiermark so gestaltet, dass jede einzelne Kommune eigenständig darüber entscheiden kann, ob sie diese Steuer einhebt oder nicht. Ursprünglich als politisches Lenkungsinstrument gedacht, sollte die Abgabe vor allem spekulativen Leerständen am Wohnungsmarkt einen Riegel vorschieben und dafür sorgen, dass ungenutzter Wohnraum wieder aktiviert wird. In der Praxis erweist sich das Gesetz jedoch zunehmend als Streitfall und massives Ärgernis für jene privaten Eigentümer, die ihre Immobilien nicht absichtlich zurückhalten, sondern trotz intensiver Bemühungen schlichtweg keine Mieter für ihre Objekte finden können.
Der erfolgreiche Gang des Wiener Wohnungsbesitzers vor das Landesverwaltungsgericht offenbart nun die rechtlichen Schwachstellen und die mangelnde Praxistauglichkeit des aktuellen Gesetzesentwurfs. Während betroffene Vermieter durch das Urteil eine Bestätigung ihrer Kritik sehen, stehen die Gemeinden vor einem Dilemma. Bürgermeister Zweytick fordert angesichts des aktuellen Falls rasche Korrekturen der landesgesetzlichen Rahmenbedingungen, da die jetzige Regelung in der Praxis nicht die gewünschte Wirkung zeige und stattdessen zu Rechtsunsicherheit und finanziellen Rückabwicklungen auf kommunaler Ebene führe.
Die gesetzliche Regelung zur Leerstandsabgabe ist in der Steiermark so gestaltet, dass jede einzelne Kommune eigenständig darüber entscheiden kann, ob sie diese Steuer einhebt oder nicht. Ursprünglich als politisches Lenkungsinstrument gedacht, sollte die Abgabe vor allem spekulativen Leerständen am Wohnungsmarkt einen Riegel vorschieben und dafür sorgen, dass ungenutzter Wohnraum wieder aktiviert wird. In der Praxis erweist sich das Gesetz jedoch zunehmend als Streitfall und massives Ärgernis für jene privaten Eigentümer, die ihre Immobilien nicht absichtlich zurückhalten, sondern trotz intensiver Bemühungen schlichtweg keine Mieter für ihre Objekte finden können.
Der erfolgreiche Gang des Wiener Wohnungsbesitzers vor das Landesverwaltungsgericht offenbart nun die rechtlichen Schwachstellen und die mangelnde Praxistauglichkeit des aktuellen Gesetzesentwurfs. Während betroffene Vermieter durch das Urteil eine Bestätigung ihrer Kritik sehen, stehen die Gemeinden vor einem Dilemma. Bürgermeister Zweytick fordert angesichts des aktuellen Falls rasche Korrekturen der landesgesetzlichen Rahmenbedingungen, da die jetzige Regelung in der Praxis nicht die gewünschte Wirkung zeige und stattdessen zu Rechtsunsicherheit und finanziellen Rückabwicklungen auf kommunaler Ebene führe.
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AutorStefan Posch
Tags
steiermark
leerstandsabgabe
Ehrenhausen
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