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Strabag bleibt Kronzeuge

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist abgeblitzt

Ober sticht Unter. Der Baukonzern Strabag darf nach einer Entscheidung des Kartellgerichts seinen Kronzeugenstatus im Baukartell behalten. Das Gericht entschied gegen die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die dem Baukonzern den Kronzeugenstatus aberkennen wollte, weil die Strabag nach Ansicht der BWB nicht so umfassend kooperierte, wie sich das die Wettbewerbshüter erwartet hatten, berichtet die Tageszeitung "Der Standard". Die BWB möchte das nunmehr ergangene Urteil prüfen und eventuell Rekurs beim Obersten Gerichtshof einlegen. Für die Strabag geht es um viel Geld und Ehr. Der Baukonzern hatte im Oktober 2021 eine reduzierte Geldstrafe von 45,37 Millionen Euro ausgefasst. Ohne Kronzeugenstatus wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen. Die Porr wurde zu einer Strafe von mehr als 62 Millionen Euro verurteilt.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 09. November 2022 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


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AutorFranz Artner
Tags
Strabag
Porr
Tax & Law
Kartellgericht

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