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VfGH-Urteil öffnet historische Schutzzonen für Photovoltaik
Prefa liefert die ästhetische Antwort für den Denkmalschutz
Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sorgt für eine Signalwirkung auf dem österreichischen Immobilien- und Sanierungsmarkt. Höchstgerichtlich wurden pauschale Beschränkungen für Photovoltaikanlagen in den Schutzzonen von St. Pölten gekippt. Damit sind pauschale Einschränkungsverbote oder die verpflichtende Zustimmung eines Fachgremiums hinfällig; stattdessen unterliegen Solaranlagen in historischen Stadtkernen künftig einer individuellen Einzelfallprüfung, bei der der Schutz des Ortsbildes das entscheidende Kriterium bleibt.
Für die Immobilienwirtschaft und Eigentümer historischer Bausubstanz rücken damit gebäudeintegrierte Photovoltaiklösungen (Bipv) in den Fokus, um den Spagat zwischen Denkmalschutzauflagen und autarker Stromerzeugung zu meistern. Der Aluminium-Spezialist Prefa positioniert sich hierbei mit innovativen, integrativen Solarsystemen, die Gebäudehülle und Kraftwerk visuell verschmelzen lassen. Da kein zusätzlicher, optisch störender Dachaufbau notwendig ist, fügen sich diese Lösungen nahezu unsichtbar in traditionelle Dachlandschaften ein.
Das Portfolio umfasst unter anderem Solardachplatten, bei denen die Photovoltaikzellen direkt mit der sturmsicheren Aluminium-Grundplatte verbunden sind und dank Halbzellentechnologie auch bei diffusem Licht hohe Erträge liefern. Speziell für Doppelstehfalzdächer wurde zudem das Modul „Prefalz“ entwickelt, das komplett ohne Dachdurchdringung auskommt und über kombinierte Falz- und Modulklemmen substanzschonend montiert wird.
Dass diese Technologie selbst strengsten Auflagen standhält, zeigt ein Referenzprojekt in Nürnberg. Auf dem Dach der fast 100 Jahre alten expressionistischen Kirche St. Karl Borromäus wurden rund 800 Quadratmeter Dachfläche mit farblich angepassten Prefa Solardachplatten ausgestattet. Das Ergebnis ist die aktuell größte Photovoltaikanlage auf einem Kirchendach in Bayern, welche die ursprüngliche Dachoptik des Baudenkmals originalgetreu wiedergibt. Um den gestiegenen Planungsanforderungen in Schutzzonen gerecht zu werden, bietet der Hersteller ein Rundum-Service an, das von der technischen Beratung über die Solarplanung bis hin zur Bereitstellung aller relevanten Unterlagen für die Beantragung von Bipv-Förderungen reicht.
Für die Immobilienwirtschaft und Eigentümer historischer Bausubstanz rücken damit gebäudeintegrierte Photovoltaiklösungen (Bipv) in den Fokus, um den Spagat zwischen Denkmalschutzauflagen und autarker Stromerzeugung zu meistern. Der Aluminium-Spezialist Prefa positioniert sich hierbei mit innovativen, integrativen Solarsystemen, die Gebäudehülle und Kraftwerk visuell verschmelzen lassen. Da kein zusätzlicher, optisch störender Dachaufbau notwendig ist, fügen sich diese Lösungen nahezu unsichtbar in traditionelle Dachlandschaften ein.
Das Portfolio umfasst unter anderem Solardachplatten, bei denen die Photovoltaikzellen direkt mit der sturmsicheren Aluminium-Grundplatte verbunden sind und dank Halbzellentechnologie auch bei diffusem Licht hohe Erträge liefern. Speziell für Doppelstehfalzdächer wurde zudem das Modul „Prefalz“ entwickelt, das komplett ohne Dachdurchdringung auskommt und über kombinierte Falz- und Modulklemmen substanzschonend montiert wird.
Dass diese Technologie selbst strengsten Auflagen standhält, zeigt ein Referenzprojekt in Nürnberg. Auf dem Dach der fast 100 Jahre alten expressionistischen Kirche St. Karl Borromäus wurden rund 800 Quadratmeter Dachfläche mit farblich angepassten Prefa Solardachplatten ausgestattet. Das Ergebnis ist die aktuell größte Photovoltaikanlage auf einem Kirchendach in Bayern, welche die ursprüngliche Dachoptik des Baudenkmals originalgetreu wiedergibt. Um den gestiegenen Planungsanforderungen in Schutzzonen gerecht zu werden, bietet der Hersteller ein Rundum-Service an, das von der technischen Beratung über die Solarplanung bis hin zur Bereitstellung aller relevanten Unterlagen für die Beantragung von Bipv-Förderungen reicht.
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AutorLaura Fürst
Tags
Photovoltaik
Denkmalschutz
PREFA
Solaranlagen
Dach
VfGH-Urteil
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