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WEG Novelle bringt ökologische Vorteile
Raiffeisen Immobilien Österreich sieht positive Auswirkungen
Die Wohnungseigentumsgesetznovelle (WEG-Novelle) wurde Anfang 2022 im Nationalrat beschlossen. Sie wird nicht nur einige Vereinfachungen für Eigentümer bringen, sondern mittel- bis langfristig auch positive Auswirkungen auf Klima und Energiekosten haben.
Die WEG-Novelle erleichtert es zukünftig in Eigentümergemeinschaften Beschlüsse zu fassen: Wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren. So werden etwa E-Ladestationen künftig unkomplizierter zu errichten sein, da man nicht mehr die aktive Zustimmung aller Miteigentümer braucht. Eine Zustimmung gilt als erteilt, wenn alle anderen Wohnungseigentümer über die geplante Änderung ordnungsgemäß und nachweislich schriftlich verständigt wurden und niemand binnen zwei Monate dagegen schriftlich widerspricht. Eigentümergemeinschaften im Sinne des WEG sind z.B. Eigentümer von Eigentumswohnungen, Reihenhäusern oder Doppelhäusern. Österreichweit gibt es derzeit rund 600.000 Haushalte die unter das WEG fallen.
Auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen und die thermische Sanierung von Gebäuden werden durch die Novelle erleichtert. Davon profitiert neben dem Klima auch die Geldbörse der Eigentümer, die sich Energiekosten ersparen. Gerade in Zeiten rasant steigender Energiepreise ein wichtiger Aspekt!
Raiffeisen Immobilien sieht die WEG-Novelle als wichtigen Schritt in Richtung Ökologisierung von Investitionen in Eigentümergemeinschaften. "Durch die erleichterte Mehrheitsbildung werden mehr Möglichkeiten für Miteigentümer geschaffen, ökologisch sinnvolle Adaptionen durchzuführen und somit langfristig auch Maßnahmen gegen die steigenden Energiekosten zu setzen.", erklären die Sprecher von Raiffeisen Immobilien Österreich, Peter Weinberger und Nikolaus Lallitsch. Für viele dieser Ökologisierungs-Investitionen gibt es darüber hinaus Förderungen von Bund und Ländern. Rat im Förderungsdschungel bekommen Interessierte bei allen Raiffeisenbanken.
Lallitsch ergänzt: "Mit Inkrafttreten der Wohnungseigentumsgesetznovelle ab Juli 2022 wird die Errichtung von Anlagen zum Langsamladen von E-Autos, sogenannte Wallboxen, als privilegierte Maßnahme definiert. Wohnungseigentümer können somit diese Maßnahme leichter durchführen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Elektromobilität leisten."
SP
AutorStefan Posch
Tags
raiffeisen immobilien
Peter Weinberger
Nikolaus Lallitsch
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