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Wozu ein Treuhandvertrag?

Experten Tipp

Egal ob Grundstück, Eigentumswohnung oder Traumhaus – beim (Ver)Kauf von Immobilien stellen sich viele Fragen. Professionelle Rechtsberatung wie vom Notar hilft, Stolpersteine zu vermeiden. Beim persönlichen Gespräch ebenso wie beim digitalen Besuch im Notariat.

Eine Frage, die der Kärntner Notar Erfried Bäck immer wieder hört, ist die nach dem Sinn einer Treuhandschaft. „Käufer und Verkäufer sind sich einig. Warum kann der Kaufpreis jetzt nicht einfach überwiesen werden? Das wäre doch zeitsparender?“ Der Notar gibt zu bedenken: „Man sollte den Kaufpreis nicht bezahlen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist und die grundbücherlichen Sicherheiten vorliegen. Eigentümer einer Immobilie ist nämlich, wer im Grundbuch steht und nicht, wer den Kaufpreis bezahlt. Wird der Kaufpreis bereits vor der sogenannten Einverleibung des Eigentumsrechts bezahlt, besteht theoretisch die Gefahr, dass der Verkäufer betrügerisch die Liegenschaft noch einmal verkauft oder verpfändet.“

Der Kaufpreis sollte deshalb zur Absicherung beider Seiten auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Übernimmt ein Notar eine derartige Treuhandschaft, wird diese im Treuhandregister des österreichischen Notariats erfasst. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst dann, wenn die Bedingungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung des Grundstückes, die Eintragung des Käufers ins Grundbuch und damit mögliche verbundene Pfandrechte. Der Käufer hat also den Vorteil, dass das Geld erst an den Verkäufer überwiesen wird, wenn das Objekt lastenfrei ist, in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde, und die Eintragung im Grundbuch sichergestellt ist. Der Verkäufer wiederum ist abgesichert, dass das Geld auch tatsächlich hinterlegt und an ihn überwiesen wird. Notar Bäck: „Eine Treuhandschaft dient der Absicherung der verschiedenen Interessen und kann alle Beteiligten vor unliebsamen Überraschungen schützen.“

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 13. Januar 2022 - zuletzt bearbeitet am 29. Oktober 2025


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AutorDr. Erfried Bäck
Tags
Immobilien
grundbuch
Liegenschaft
Notar
Treuhand

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