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Auch Leasingraten werden jetzt gestundet
Kein Moratorium, aber Stundung möglich
Nicht nur bei den Banken, auch bei den Leasinggesellschaften häufen sich jetzt die Ansuchen von Finanzierungskunden, die Probleme mit der Bedienung ihrer Verbindlichkeiten auf sich zukommen sehen - vor allem, wenn deren Betriebe geschlossen sind.
Der Generalsekretär des Verbandes der Leasing-Gesellschaften, Wolfgang Steinmann, hat nun klar gestellt, dass sehr wohl auch Leasingraten gestunden werden können, in der Regel zwei bis drei Monatszahlungen. Allerdings werde das von Fall zu Fall von den jeweiligen Unternehmen entschieden, weil Leasingverträge unterschiedlich seien. Leasingnehmer, die nicht wissen, wie sie ihre Raten bezahlen können, sollten sich an ihre Leasinggesellschaft wenden.
Ein generelles Aussetzen, wie bei Krediten, sieht er hingegen als schwierig.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
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Tax & Law
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