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Bestellerprinzip verteuerte Mieten
Studien belegen negative Bilanz nach Umstellung
Das im Jahr 2023 in Österreich eingeführte Bestellerprinzip verfehlt sein eigentliches Ziel, das Wohnen leistbarer zu machen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei aktuelle Analysen, die von der Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder präsentiert wurden: eine wissenschaftliche Untersuchung der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) in Kooperation mit der Universität Cambridge sowie der Bestellerprinzip-Report des ZT Datenforums. Die empirischen Daten zeichnen ein klares Bild: Statt einer finanziellen Entlastung für Wohnungssuchende haben sich die Kosten für Mieterinnen und Mieter erhöht, während das Angebot an verfügbaren Mietwohnungen im selben Zeitraum signifikant zurückgegangen ist.
Gemäß der WU/Cambridge-Studie stiegen die angebotenen Mieten in Wien nach der gesetzlichen Umstellung im Durchschnitt um rund fünf Prozent an – in zentralen und stark nachgefragten Bezirken fiel der Aufschlag sogar noch deutlicher aus. Bundesweit erhöhte sich die Brutto-Gesamtmiete rechnerisch um etwa 1,50 Euro pro Quadratmeter. Der Grund dafür liegt in einer spürbaren Verschiebung der vormaligen Vermittlungskosten: Viele Vermieter legen die nun von ihnen zu tragende Maklerprovision über höhere monatliche Mietzinse direkt auf die Mieter um. Da diese Kostensteigerung dauerhaft im Mietpreis verankert bleibt, erweist sich die Neuregelung insbesondere bei längeren Mietverhältnissen als finanzielle Sackgasse. Laut den Forschern erreicht der laufende Mietaufschlag nach durchschnittlich 66 Monaten (fünfeinhalb Jahren) die Höhe einer einmaligen Provision. Da rund 64 Prozent der Wiener Mieter länger als fünfeinhalb Jahre in ihrer Wohnung verbleiben, zahlt die deutliche Mehrheit der Haushalte langfristig mehr als unter dem alten Provisionssystem.
Neben der preislichen Entwicklung warnen die Branchenvertreter vor den qualitativen Risiken des zunehmenden Verzichts auf professionelle Maklerleistungen. Philipp Sulek, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler in Wien, betont, dass eine ordnungsgemäße Vermietung weitreichendes Fachwissen erfordert – von der rechtssicheren Mietzinsberechnung nach dem komplexen Richtwertsystem über die Bonitätsprüfung bis hin zur gesetzeskonformen Vertragsgestaltung und Geldwäsche-Prävention. Die Verschiebung hin zu privaten, oft intransparenten Vermittlungen über soziale Medien erhöhe das Risiko für fehlerhafte Mietverträge und illegale Ablöseforderungen massiv. Die Fachgruppe fordert die politischen Entscheidungsträger daher auf, die Ausgestaltung des Bestellerprinzips dringend zu reformieren und zu einer fairen, geteilten Provisionsregelung im Sinne eines ausgewogenen Doppelmaklers zurückzukehren.
Gemäß der WU/Cambridge-Studie stiegen die angebotenen Mieten in Wien nach der gesetzlichen Umstellung im Durchschnitt um rund fünf Prozent an – in zentralen und stark nachgefragten Bezirken fiel der Aufschlag sogar noch deutlicher aus. Bundesweit erhöhte sich die Brutto-Gesamtmiete rechnerisch um etwa 1,50 Euro pro Quadratmeter. Der Grund dafür liegt in einer spürbaren Verschiebung der vormaligen Vermittlungskosten: Viele Vermieter legen die nun von ihnen zu tragende Maklerprovision über höhere monatliche Mietzinse direkt auf die Mieter um. Da diese Kostensteigerung dauerhaft im Mietpreis verankert bleibt, erweist sich die Neuregelung insbesondere bei längeren Mietverhältnissen als finanzielle Sackgasse. Laut den Forschern erreicht der laufende Mietaufschlag nach durchschnittlich 66 Monaten (fünfeinhalb Jahren) die Höhe einer einmaligen Provision. Da rund 64 Prozent der Wiener Mieter länger als fünfeinhalb Jahre in ihrer Wohnung verbleiben, zahlt die deutliche Mehrheit der Haushalte langfristig mehr als unter dem alten Provisionssystem.
Neben der preislichen Entwicklung warnen die Branchenvertreter vor den qualitativen Risiken des zunehmenden Verzichts auf professionelle Maklerleistungen. Philipp Sulek, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler in Wien, betont, dass eine ordnungsgemäße Vermietung weitreichendes Fachwissen erfordert – von der rechtssicheren Mietzinsberechnung nach dem komplexen Richtwertsystem über die Bonitätsprüfung bis hin zur gesetzeskonformen Vertragsgestaltung und Geldwäsche-Prävention. Die Verschiebung hin zu privaten, oft intransparenten Vermittlungen über soziale Medien erhöhe das Risiko für fehlerhafte Mietverträge und illegale Ablöseforderungen massiv. Die Fachgruppe fordert die politischen Entscheidungsträger daher auf, die Ausgestaltung des Bestellerprinzips dringend zu reformieren und zu einer fairen, geteilten Provisionsregelung im Sinne eines ausgewogenen Doppelmaklers zurückzukehren.
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AutorStefan Posch
Tags
Bestellerprinzip
Wohnen
Wien
Mieten
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