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Bundeswettbewerbsbehörde mit Bußen
Granit Holding zu 9,8 Mio. Euro, Fröschl zu 1,4 Mio. Euro Strafe verdonnert
Laut Medienberichten muss nun das bereits vor einigen Jahren aufgeflogene Baukartell der steirischen Granit Holding bzw. die Tiroler Fröschl die Konsequenzen tragen müssen: Wie die Bundeswettbewerbsbehörde heute mitteilte, beantragte sie bei Gericht Strafanträge in Höhe von 9,8 Millionen Euro beziehungsweise 1,4 Millionen Euro gegen die beiden Unternehmen. Es gehe um kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerber:innen.
Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften. Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber:innen überhaupt kein Angebot legen sollten. Derartige Deckangebote wurden dabei sowohl im Rahmen von Gesprächsrunden unter den Mitbewerber:innen als auch in Form bilateraler Kontakte abgestimmt.
Beide Unternehmen haben den von der BWB jeweils ermittelten Sachverhalt akzeptiert und außerhalb des Kronzeugenprogramms zu seiner Aufklärung beigetragen, so die Behörde. Es handle sich daher um geminderte Geldbußen, deren Höhe auch von den Unternehmen als verhältnismäßig anerkannt worden sei.
Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften. Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber:innen überhaupt kein Angebot legen sollten. Derartige Deckangebote wurden dabei sowohl im Rahmen von Gesprächsrunden unter den Mitbewerber:innen als auch in Form bilateraler Kontakte abgestimmt.
Beide Unternehmen haben den von der BWB jeweils ermittelten Sachverhalt akzeptiert und außerhalb des Kronzeugenprogramms zu seiner Aufklärung beigetragen, so die Behörde. Es handle sich daher um geminderte Geldbußen, deren Höhe auch von den Unternehmen als verhältnismäßig anerkannt worden sei.
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Granit Holding
Fröschl
Bundeswettbewerbsbehörde
Baukartell
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