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ESG schließt Rüstungs-Immobilien nicht aus

Europäische Vorgaben prüfen Gebäude und Nachhaltigkeit, nicht die Branche der jeweiligen Nutzer.

Immobilien mit Mietern aus der Verteidigungs- und Sicherheitsbranche sind nach den aktuellen europäischen Nachhaltigkeitsstandards keineswegs per se ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Untersuchung von Garbe Industrial und der Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie zur Einordnung entsprechender Objekte im europäischen Rechtsrahmen. Weder die EU-Taxonomie noch die SFDR oder die CSRD sehen pauschale sektorale Ausschlüsse für wehrtechnische Nutzungen vor.Maßgeblich für die Einstufung sind vielmehr energetische Gebäudequalitäten, der Ressourcenverbrauch sowie die Risikomanagementstrukturen der Eigentümer.

Die Branche der Mietpartei bildet für die regulatorische Einstufung kein eigenständiges Bewertungskriterium. Tobias Kassner von Garbe Industrial betont, dass ein modernes Industrie- oder Logistikobjekt seine ESG-Fähigkeit nicht allein durch eine Nutzung aus dem Sicherheitsbereich verliert.Ausschlaggebend seien die Asset-Qualität, rechtliche Standards und eine transparente Risikosteuerung. Allerdings zeigt die Analyse auch, dass regulatorische Konformität und die tatsächliche Investierbarkeit am Kapitalmarkt nicht immer deckungsgleich sind, da manche Akteure individuelle Reputationsrisiken fürchten.
 
Ein wesentlicher Faktor für die langfristige Bewertung bleibt die Drittverwendbarkeit.Standardisierte Flächen bieten bei einem Mieterwechsel deutlich mehr Flexibilität als hochspezialisierte Sonderbauten. Daniel Bork von Baker McKenzie hebt hervor, dass eine flexible Nachnutzung potenzielle Vermietungsrisiken senkt, die Marktgängigkeit stützt und auch aus Ressourcensicht positiv zur nachhaltigen Nutzung von Immobilien beiträgt.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 18. September 2026 - zuletzt bearbeitet am 18. September 2026


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AutorRedaktion
Tags
Garbe
ESG
Rüstungsimmobilien
EU-Taxonomie
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