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FMA setzt jetzt auf eine KIM-light

Banken dürfen von FMA-Richtwerten abweichen

Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung per 30. Juni 2025 legt die Finanzmarktaufsicht (FMA) jetzt neue Leitlinien für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten vor. Dabei setzt die Aufsichtsbehörde auf "gesunden Hausverstand statt starre Vorschriften", wie die FMA in einem Runschreiben erklärt. Maßvolle, international gängige Standards sollen aber weiterhin Grundlage für eine solide Kreditvergabe bleiben.

Demnach dürfe die Beleihungsquote maximal 90 Prozent betragen und die Kreditrate maximal 40 Prozent des Jahresnettoeinkommens ausmachen. Zudem wird eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren empfohlen. Diese Kriterien sind zwar rechtlich nicht bindend, bei Auffälligkeiten darf die FMA aber prüfen. Neu ist auch, dass Banken künftig von diesen Richtwerten abweichen dürfen – sofern ihre interne Risikostrategie das trägt. Solche Abweichungen müssen nachvollziehbar sein und können höhere Kapitalanforderungen nach sich ziehen.

Die FMA warnt zugleich vor einer Rückkehr zu alten Mustern: Das Auseinanderklaffen von Immobilienpreisen und Einkommen, das zur KIM-Verordnung führte, sei zwar rückläufig, aber die Überbewertung bleibe. Eine zu lockere Kreditvergabe könne neue Risiken erzeugen – und Anlass für eine Wiedereinführung der KIM-V sein.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 26. Juni 2025 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


SP
AutorStefan Posch
Tags
KIM-Verordnung
Ettl
Leitlinien
Österreich
FMA

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