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FMSG empfiehlt keine KIM-Veränderung

Menschen setzten wieder vermehrt auf variable Zinssätze

FMSG empfiehlt keine KIM-Veränderung
FMSG empfiehlt keine KIM-Veränderung
Bei seiner gestrigen Sitzung hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) die Entwicklungen bei den Wohnbaufinanzierungen zwar diskutiert, jedoch keine Änderungen bei der sogenannten KIM-Verordnung empfohlen. Im Vorfeld hatten sich zahlreiche Banken-Chefs sowie Finanzminister Magnus Brunner von der ÖVP für weitere Lockerungen bei den seit dem Vorjahr geltenden verschärften Regeln für die Vergabe von Wohnbaukrediten ausgesprochen. Seit der strengeren Auslegung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) dürfen Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen. Im Februar 2023 wurden die Regelungen für die Zwischenfinanzierung etwas gelockert. "Die neu vergebenen Wohnimmobilienkredite in Österreich zeichnen sich nach wie vor durch einen hohen und wieder gestiegenen Anteil an variabel verzinsten Krediten aus, obwohl fixe Zinsen für Wohnimmobilienkredite derzeit günstiger sind als variable Zinsen", schreibt das FMSG in einer Aussendung vom Dienstag. Die Standards bei der Kreditvergabe hätten sich dennoch im ersten Halbjahr 2023 verbessert. Mehr als die Hälfte der Institute würde die Ausnahmekontingente zu weniger als 50 Prozent ausnützen. Auch die systemischen Risiken der Wohnkreditvergabe seien im Gremium diskutiert worden. "Zwar wirkt die geringere Neukreditvergabe dämpfend auf das erhöhte systemische Risiko, dieser Effekt wird allerdings durch andere Entwicklungen, wie den Rückgang der Immobilienpreise, den Anstieg der Zinsen und die schlechtere Entwicklung der Einkommen mehr als kompensiert", so das FMSG.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 04. Oktober 2023 - zuletzt bearbeitet am 04. Oktober 2023


LP
AutorLeon Protz
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