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Heizwende: IVD sieht Entlastung
Gebäudemodernisierungsgesetz im Fokus
Die Regierungsfraktionen haben am 25. Februar die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Der Immobilienverband Deutschland IVD bewertet die Pläne als ersten Schritt hin zu mehr Klarheit für Eigentümer – sieht jedoch weiterhin erhebliche offene Fragen. Ziel des Gesetzes ist es, die Modernisierung des Gebäudebestands neu zu regeln und die hitzige Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz zu befrieden.
IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt: „Die Koalition nimmt mit dem neuen Gesetz den unmittelbaren Handlungsdruck von den Gebäudeeigentümern, den das Heizungsgesetz ausgelöst hatte. Die Union löst damit ein zentrales Wahlversprechen ein. Immobilieneigentümer erhalten erste Klarheit.“
Konkret begrüßt der Verband das Instrument der „Biotreppe“, das für Bestandsgebäude mit Gasheizungen Übergangsoptionen eröffnet. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll weiterhin möglich bleiben, verbunden mit einer schrittweisen Dekarbonisierung. Auch die erleichterte Nutzung von Wasserstoff wird positiv hervorgehoben.
Doch die angekündigte Technologieoffenheit wirft Fragen auf. Ein gesetzlich festgeschriebener Katalog zulässiger Heizsysteme könnte den Spielraum wieder einschränken. Zudem ist unklar, wie die nationale Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie in das GMG integriert werden soll. Weitere Ankündigungen – darunter ein mögliches „Wärmegesetz“, Einschränkungen bei der Heizungswahl in Mietshäusern sowie ein vorgesehenes „Nachsteuern“ ab 2030 – könnten laut IVD die Investitionsbereitschaft bremsen.
Der Verband fordert im angekündigten Gesetzentwurf zu Ostern mehr Planungssicherheit. Effizienzmaßnahmen und Heizungswahl müssten stärker verzahnt und flexibler gestaltbar sein. Darüber hinaus plädiert der IVD für Quartierslösungen, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors wirtschaftlich tragfähig umzusetzen.
IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt: „Die Koalition nimmt mit dem neuen Gesetz den unmittelbaren Handlungsdruck von den Gebäudeeigentümern, den das Heizungsgesetz ausgelöst hatte. Die Union löst damit ein zentrales Wahlversprechen ein. Immobilieneigentümer erhalten erste Klarheit.“
Konkret begrüßt der Verband das Instrument der „Biotreppe“, das für Bestandsgebäude mit Gasheizungen Übergangsoptionen eröffnet. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll weiterhin möglich bleiben, verbunden mit einer schrittweisen Dekarbonisierung. Auch die erleichterte Nutzung von Wasserstoff wird positiv hervorgehoben.
Doch die angekündigte Technologieoffenheit wirft Fragen auf. Ein gesetzlich festgeschriebener Katalog zulässiger Heizsysteme könnte den Spielraum wieder einschränken. Zudem ist unklar, wie die nationale Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie in das GMG integriert werden soll. Weitere Ankündigungen – darunter ein mögliches „Wärmegesetz“, Einschränkungen bei der Heizungswahl in Mietshäusern sowie ein vorgesehenes „Nachsteuern“ ab 2030 – könnten laut IVD die Investitionsbereitschaft bremsen.
Der Verband fordert im angekündigten Gesetzentwurf zu Ostern mehr Planungssicherheit. Effizienzmaßnahmen und Heizungswahl müssten stärker verzahnt und flexibler gestaltbar sein. Darüber hinaus plädiert der IVD für Quartierslösungen, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors wirtschaftlich tragfähig umzusetzen.
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AutorLaura Fürst
Tags
IVD
Verband
Dirk Wohltorf, IVD-Präsident.
Dirk Wohltorf
Gebäudemodernisierungsgesetze
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