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IVD warnt vor neuem Mietrechts-Deckel
Indexmieten und Kurzzeitmieten im Fokus
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietrechtsänderung („Mietrecht II“). Der Verband warnt vor weiteren regulatorischen Eingriffen in den Mietmarkt und sieht durch die geplanten Maßnahmen keine Lösung für die angespannte Wohnungslage. Die Stellungnahme erfolgte am 9. Februar 2026 in Berlin.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, die jährliche Mietsteigerung bei Indexmietverträgen auf maximal 3,5 Prozent zu begrenzen. Zusätzlich soll für Kurzzeitmietverträge eine gesetzliche Höchstlaufzeit von sechs Monaten gelten, bevor diese wieder unter die Mietpreisbremse fallen. Bei möblierten Vermietungen ist vorgesehen, den Möblierungszuschlag verpflichtend auszuweisen und auf fünf Prozent der Grundmiete zu deckeln, sofern keine detaillierte Berechnung erfolgt.
Der IVD warnt vor pauschalen und einseitigen Regelungen. IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt dazu: „Wir unterstützen das Ziel eines sozial ausgewogenen Mietrechts. Aber der pauschale Deckel schafft keine einzige neue Wohnung. Indexmieten betreffen bundesweit nur rund 2,6 Prozent der Mietverträge und bieten den Mietern Planbarkeit: Eine Erhöhung über den Mietspiegel beziehungsweise die ortsübliche Vergleichsmiete ist während der Indexmiete ausgeschlossen, Modernisierungsumlagen sind im Regelfall nicht vorgesehen. Bei Kurzzeitmieten gilt: Starre und eingeschränkte Laufzeitgrenzen werden der Realität des Lebens und Wohnens nicht gerecht. Wenn der Mieter eine Verlängerung braucht, muss man diesem gerecht werden können. Und mit dem Möblierungszuschlag-Deckel wird eine weitere Begrenzung eingeführt. Das Mietrecht ist mittlerweile mit so vielen Grenzen, Beschränkungen und Verboten durchzogen, deren Sinnhaftigkeit häufig willkürlich und marktfern erscheint. Hohe Preise sind fast immer ein Hilferuf des Marktes, weil Angebot und Nachfrage weit auseinanderklaffen. Weitere Regulierungen des Marktes helfen höchstens Bestandsmietern, aber nicht den Menschen, die verzweifelt eine Wohnung suchen und kein Angebot mehr vorfinden. Und die fehlende Dynamisierung zementiert diese Willkür noch. Mit Zivilrecht hat das schon lange nichts mehr zu tun.“
Aus Sicht des Verbands drohen die geplanten Maßnahmen vor allem Investitionen zu bremsen und das ohnehin knappe Angebot weiter zu verengen. Statt zusätzlicher Regulierung fordert der IVD strukturelle Ansätze, die Neubau und Angebot ausweiten und damit langfristig zur Entspannung der Wohnungsmärkte beitragen.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, die jährliche Mietsteigerung bei Indexmietverträgen auf maximal 3,5 Prozent zu begrenzen. Zusätzlich soll für Kurzzeitmietverträge eine gesetzliche Höchstlaufzeit von sechs Monaten gelten, bevor diese wieder unter die Mietpreisbremse fallen. Bei möblierten Vermietungen ist vorgesehen, den Möblierungszuschlag verpflichtend auszuweisen und auf fünf Prozent der Grundmiete zu deckeln, sofern keine detaillierte Berechnung erfolgt.
Der IVD warnt vor pauschalen und einseitigen Regelungen. IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt dazu: „Wir unterstützen das Ziel eines sozial ausgewogenen Mietrechts. Aber der pauschale Deckel schafft keine einzige neue Wohnung. Indexmieten betreffen bundesweit nur rund 2,6 Prozent der Mietverträge und bieten den Mietern Planbarkeit: Eine Erhöhung über den Mietspiegel beziehungsweise die ortsübliche Vergleichsmiete ist während der Indexmiete ausgeschlossen, Modernisierungsumlagen sind im Regelfall nicht vorgesehen. Bei Kurzzeitmieten gilt: Starre und eingeschränkte Laufzeitgrenzen werden der Realität des Lebens und Wohnens nicht gerecht. Wenn der Mieter eine Verlängerung braucht, muss man diesem gerecht werden können. Und mit dem Möblierungszuschlag-Deckel wird eine weitere Begrenzung eingeführt. Das Mietrecht ist mittlerweile mit so vielen Grenzen, Beschränkungen und Verboten durchzogen, deren Sinnhaftigkeit häufig willkürlich und marktfern erscheint. Hohe Preise sind fast immer ein Hilferuf des Marktes, weil Angebot und Nachfrage weit auseinanderklaffen. Weitere Regulierungen des Marktes helfen höchstens Bestandsmietern, aber nicht den Menschen, die verzweifelt eine Wohnung suchen und kein Angebot mehr vorfinden. Und die fehlende Dynamisierung zementiert diese Willkür noch. Mit Zivilrecht hat das schon lange nichts mehr zu tun.“
Aus Sicht des Verbands drohen die geplanten Maßnahmen vor allem Investitionen zu bremsen und das ohnehin knappe Angebot weiter zu verengen. Statt zusätzlicher Regulierung fordert der IVD strukturelle Ansätze, die Neubau und Angebot ausweiten und damit langfristig zur Entspannung der Wohnungsmärkte beitragen.
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AutorLaura Fürst
Tags
IVD
Wohnung
2026
Verband
Deutschland
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Dirk Wohltorf, IVD-Präsident.
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