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Heumarktprojekt braucht doch keine UVP

Verwaltungsgerichtshof kippt Erkenntnis

Das Hin- und Her beim Projekt Heumarkt ist um eine Facette reicher. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, dass 2019 eine Umweltverträglichkeitsprüfung als notwendig erachtet hat, aufgehoben. Das berichtete gestern Abend die Sendung Wien heute. Bereits 2019 legte der Projektbetreiber Wertinvest zwei Gutachten von Verwaltungsexperten vor, in der klar festgestellt wurde, dass zum einen das Projekt keiner UVP zu unterziehen ist und dass zum anderen vom BVwG ein rechtswidriges Verwaltungsverfahren durchgeführt wurde. Die Wertinvest sieht die jetzige Entscheidung des VwGH als "wichtigen Meilenstein", hieß es. In einem schriftlichen Statement verwies das Unternehmen demnach aber auch auf die Vereinbarung mit der Stadt, wonach man gemeinsam so vorgehen wolle, dass Wien im nächsten Jahr von der Roten Liste der Unesco genommen wird. Das würde bedeuten, dass der ursprünglich geplante 66 Meter hohe Wohnturm auch dann nicht gebaut wird, wenn die Bestimmungen dies zulassen würden.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 13. Juli 2021 - zuletzt bearbeitet am 13. Juli 2021


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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
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Markt
WertInvest
Heumarkt
Verwaltungsgerichtshof

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