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Aktionäre warnen vor neuer HV-Regel
Regeln zu Online-Fragerecht würden Rechte beschneiden
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Ausgestaltung von Hauptversammlungen aus. Ohnehin haben sehr viele Unternehmen ihre HV-Sitzungen vorerst verschoben. Die gestern angesichts der Corona-Pandemie allerdings vom deutschen Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende Neuerungen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr.
So dürfe etwa der Vorstand einer Aktiengesellschaft laut Gesetzentwurf künftig „nach freiem Ermessen“ darüber entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Der Dachverbands der Kritische Aktionärinnen und Aktionäre sieht sich durch diesen Punkt massiv in ihren Aktionärsrechten eingeschränkt. Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, sagt: „Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Regeln zum Fragerecht für Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen müssen dringend überarbeitet werden.“ Barbara Happe, Finanz-Campaignerin bei urgewald und Vorstandsmitglied im Dachverband: „Auch bei virtuellen Hauptversammlungen darf das Fragerecht von Aktionären nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden. Es muss weiterhin gelten, dass alle Fragen sachgerecht beantwortet werden. Ansonsten ist keine umfassende Beurteilung der Geschäftstätigkeit eines Konzerns möglich, was die Basis für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist.“
Andere Neuerungen im Gesetzesentwurf wurden aber dezidiert begrüßt. So werde die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gebe den Konzernen angesichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Dufner: „Wir erwarten, dass Konzerne davon Gebrauch machen und ihre Hauptversammlungen möglichst verschieben, statt sie zeitnah virtuell abzuhalten, mit allen negativen Konsequenzen für die Beteiligung von Aktionären.“
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AutorCharles Steiner
Tags
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