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Immobilienertragssteuer bleibt wie sie ist

VfGH sieht Vertrauensschutz nicht verletzt

Keine besondere Überraschung enthält eine Presseaussendung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) von heute Vormittag: Der Verfassungsgerichtshof sieht demnach bei der 2012 eingeführten Immobilienertragssteuer (ImmoEst) den Vertrauensschutz nicht verletzt. Er hat daher einen entsprechenden Antrag des Bundesfinanzgerichts (Außenstelle Feldkirch) abgewiesen.. Das Bundesfinanzgericht hatte argumentiert, dass der Systemwechsel legistisch in einer Art und Weise durchgeführt worden sei, die in zweifacher Hinsicht als faktisch rückwirkende, unvorhersehbare und plötzliche Änderung unter Verletzung der Vertrauensschutzprinzips zu werten sei. Die Verfassungsrichter teilten die Bedenken nicht. Das bloße Vertrauen auf den unveränderten Fortbestand der gegebenen Rechtslage als solches genieße keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. „Vielmehr bleibt es dem Gesetzgeber auf Grund des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes unbenommen, die Rechtslage auch zu Lasten des Betroffenen zu verändern“, ist in der Presseinformation zu lesen.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 22. Oktober 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Immobilien
Markt
Tax & Law
Immobilienertragssteuer
Verfassungsgerichtshof

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