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Kampf ums deutsche Maklerrecht

RICS Deutschland freut sich über Bestellerprinzip

Die RICS Deutschland begrüßt die Einführung des Bestellerprinzips für Immobilienmakler. Gerhard K. Kemper FRICS, Mitglied des Vorstandes der RICS Deutschland: „Dennoch hat die Regierung die Chance vertan, eine längst überfällige, umfassende Reform des Maklerrechts durchzuführen, um das antiquierte deutsche Maklerrecht international wettbewerbsfähig zu machen. Das deutsche Maklerrecht stammt aus dem 19. Jahrhundert und erlaubt in der Praxis Vorgehensweisen, die zu Recht bei den Vertragspartnern der Immobilienmakler auf mehr als nur Unverständnis stoßen. Unklare Vertragsverhältnisse, die Gleichwertigkeit von einfachem Nachweis und qualifizierter Vermittlungstätigkeit, das unerlaubte (vom Anbieter) und ungefragte (vom Mieter/Käufer) Anbieten von Vertragsgelegenheiten gehören ebenso dazu wie ein lässiger Umgang mit Interessenskonflikten. Das heutige Maklerrecht trägt viel dazu bei, dass es den wahrgenommen Wildwuchs bei Maklerdienstleistungen überhaupt gibt.\" Zudem birgt nach Angaben der RICS Deutschland die Mietpreisbremse erhebliche Risiken für die deutsche Wohnungswirtschaft. Zukünftig soll nach Plänen der Regierung den Ländern für die Dauer von fünf Jahren das Recht eingeräumt werden „in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten“ bei Wiedervermietungen von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken“. Ausgenommen sind Erstvermietungen bei Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach „umfassenden“ Modernisierungen.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 02. April 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Wohnen
International
Innovation
Deutschland
Markt
RICS Deutschland
Maklerrecht
Immobilienmakler
Mietpreisbremse

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