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KV-Verhandlungen unterbrochen
Zweite Verhandlungsrunde ergebnislos
Die Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte der Immobilienverwalter wurden nach der zweiten Verhandlungsrunde am 31. Jänner neuerlich unterbrochen bzw. auf einen neuen Termin vertagt. Bei der Wirtschaftskammer rechnet man nach Informationen von immoflash, dass das Ergebnis erst Ende März 2017 feststehen wird.
Der Kollektivvertrag 2016 und somit auch die Gehaltstabelle sind weiterhin gültig.
Dennoch müssen Arbeitgeber der Immobilienbranche Änderungen berücksichtigen, die seit Jahresbeginn 2017 gültig sind. Diese wurden freilich bereits mit dem Kollektivvertrag für 2013 vereinbart.
Verwendungsgruppe I: Für neu begründete Dienstverhältnisse ab 1.1.2013 beträgt die Verweildauer in der Verwendungsgruppe I maximal 4 Jahre. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. 6 zu erfolgen. Für bereits (vor dem 1.1.2013) bestehende Dienstverhältnisse in der Verwendungsgruppe I erfolgt ab 1.1.2017 eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe.
Bei Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gebührt das dem bisher erreichten Mindestgrundgehalt nächsthöhere Mindestgrundgehalt der neuen Verwendungsgruppe. Das jeweilige Mindestgrundgehalt des Angestellten darf jedoch jenes Mindestgrundgehalt nicht unterschreiten, das er beim Verbleiben in der bisherigen Verwendungsgruppe durch Zeitvorrückung erreichen würde.
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AutorGerhard Rodler
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