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Der Mietpreisdeckel hemmt Investitionen

ÖVI sieht steigende Rechtsunsicherheit

Trotz der negativen Erfahrungen in Berlin ist es seit heute fix, der Mietpreisdeckel kommt. Allerdings - zumindest vorerst - nicht für den freifinanzierten Bereich. Bundeskanzler Karl Nehammer hat heute bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben, das es einen Mietpreisdeckel geben wird, der den Anstieg der Mieten für die kommenden drei Jahre auf maximal fünf Prozent pro Jahr beschränken soll. Er ist Teil eines Maßnahmenpaketes gegen die Teuerungen. Diese und weitere Maßnahmen werden in der heutigen Sondersitzung des Nationalrates per Initiativantrag eingebracht. Von der Bremse würden alle gesetzlich regelbaren Mietverhältnisse erfasst, darunter Mietverhältnisse im geförderten Wohnbau sowie bei Kategorie- und Richtwertmieten. Vizekanzler Werner Kogler sprach von 1,2 Millionen Verträgen, die davon betroffen sind, das entspräche drei Viertel aller Mietverhältnisse in Österreich. Mit der Maßnahme würde man "sprunghafte Mietkostenerhöhungen" abfedern, so Kogler. Parallel dazu arbeite die Regierung an einer dauerhaften Lösung zur Abfederung der hohen Teuerung im Mietsektor.
Für den ÖVI ist der Mietzinsdeckel ein fragwürdiges Instrument. ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel dazu: "Der von der Bundesregierung heute angekündigte Mietzinsdeckel in Form einer Begrenzung der Wertsicherung für die nächsten drei Jahre ist ein fragwürdiges Instrument. Zum einen steigt die Rechtsunsicherheit auf der Seite der Vermieter:innen weiter an, zum anderen werden damit Investitionen gehemmt." Die Bereitschaft und Möglichkeit der Vermieter:innen, in den Bestand und dessen Sanierung zu investieren, wird sinken, so die Prognose des ÖVI. Zu bedenken ist, dass der Baukostenindex in den vergangenen Jahren eine deutlich höhere Steigerung aufgewiesen hat, als der Verbraucherpreisindex. Vor allem die klimapolitisch wünschenswerten Investitionen in Dekarbonisierung werden laut Holzapfel durch solche vertrauensschädliche Maßnahmen in Frage gestellt und weiter: "Dass vor allem jene Mietverträge, die schon einer gesetzlichen Mietpreisbindung unterliegen, weiter limitiert werden, ist aus Sicht der Immobilienwirtschaft mehr als problematisch. Man stelle sich nur vor, welch Aufschrei erfolgen würde, wenn der Gesetzgeber eine Limitierung der Kollektivverträge und Mindestlöhne beabsichtigen würde - im Interesse der Vermeidung einer Preis-Lohnspirale!" Gleichzeitig würden die angekündigten Hilfszahlungen an die Gemeinden zur Abfederung der Müll-, Kanal- und Wassergebühren - die Gemeinden sollen laut Nehammer ihre Gebühren, etwa für die Wasserversorgung, einfrieren, wofür man 150 Mio. Euro bereitstelle -  die großen Teuerungen der letzten Jahre in diesen Bereichen verschleiern. Der ÖVI appelliert an die Gesetzgeber, bei der weiteren Ausgestaltung der Wertsicherungsvereinbarungen auf einen fairen Ausgleich zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen zu achten.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 30. August 2023 - zuletzt bearbeitet am 30. August 2023


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AutorElisabeth K. Fürst
Tags
ÖVI
Mieten
Österreich
Mietpreisdeckel
Anton Holzapfel

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